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12.06.2013 22:01:49

DGAP-Ad hoc: CTS EVENTIM AG

DGAP-Adhoc: CTS EVENTIM AG: Schiedsgericht entscheidet Rechtstreit zwischen CTS EVENTIM

CTS Eventim AG / Schlagwort(e): Sonstiges

12.06.2013 22:01

Veröffentlichung einer Ad-hoc-Mitteilung nach § 15 WpHG, übermittelt durch die DGAP - ein Unternehmen der EQS Group AG. Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Adhoc-Mitteilung nach § 15 WpHG

Schiedsgericht entscheidet Rechtstreit zwischen CTS EVENTIM und Live Nation

Kündigung des Kooperationsvertrags durch Live Nation wirksam / Vorstand zeigt sich von der Entscheidung enttäuscht



München, 12.06.2013. Die im SDAX notierte CTS EVENTIM AG (ISIN DE0005470306) hat sich im Rechtsstreit gegen Live Nation Entertainment Inc. (Live Nation) nicht durchsetzen können. Die Schadenersatzforderungen des Münchner Konzerns gegen Live Nation wurden jetzt vom zuständigen ICC-Schiedsgericht zurückgewiesen.

Der Vorstand der CTS EVENTIM AG ist von dieser Entscheidung enttäuscht, wird das Urteil aber akzeptieren und nicht weiter kommentieren. Wichtig sei, dass nach drei Jahren Verfahrensdauer nun Klarheit herrsche, und man sich wieder ganz auf das sehr erfolgreiche operative Geschäft konzentrieren könne.

Für weitere Informationen:

Marco Haeckermann, Director Corporate Development & Strategy, CTS EVENTIM AG, +49 421 3666 270

12.06.2013 Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen. DGAP-Medienarchive unter www.dgap-medientreff.de und www.dgap.de

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