Exklusiver Live-Stream direkt von der World of Trading - 2 Tage mit einzigartigen Themen und Experten. Kostenlos teilnehmen + Videos erhalten. -w-
01.03.2018 12:02:55

DGAP-Ad hoc: Bitcoin Group SE

DGAP-Adhoc: Bitcoin Group SE: Bewertung des BMF-Schreibens vom 27. Februar 2018

DGAP-Ad-hoc: Bitcoin Group SE / Schlagwort(e): Stellungnahme
Bitcoin Group SE: Bewertung des BMF-Schreibens vom 27. Februar 2018

01.03.2018 / 12:02 CET/CEST
Veröffentlichung einer Insiderinformationen nach Artikel 17 der Verordnung (EU) Nr. 596/2014, übermittelt durch DGAP - ein Service der EQS Group AG.
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.


Bewertung des BMF-Schreibens vom 27. Februar 2018

Herford, 1. März 2018 - Das Bundesministerium für Finanzen hat am 27. Februar 2018 ein Schreiben über die umsatzsteuerliche Behandlung von Bitcoin und anderen sogenannten virtuellen Währungen in Zusammenhang mit dem EuGH-Urteil vom 22. Oktober 2015 (C-264/14, Hedqvist) auf seiner Webseite veröffentlicht.

Nach dem Ergebnis der Erörterungen mit den obersten Finanzbehörden der Länder führt das Bundesministerium für Finanzen aus, dass es sich bei Betreibern von Handelsplattformen, die ihre Internetseite als technischen Marktplatz zum Erwerb bzw. Handel von Bitcoin den Marktteilnehmern zur Verfügung stellen, um die Ermöglichung der rein EDV-technischen Abwicklung handelt und eine Steuerbefreiung nach § 4 Nr. 8 Umsatzsteuergesetz hierfür nicht in Betracht kommt.

Nach einer ersten unverbindlichen steuerlichen Bewertung des BMF-Schreibens durch externe Berater geht die Bitcoin Group SE weiterhin davon aus, dass ihre Tochtergesellschaft Bitcoin Deutschland AG über die Plattform Bitcoin.de umsatzsteuerfreie Vermittlungsleistungen nach Art. 135 Abs. 1 Buchst. e der Mehrwertsteuerrichtlinie im Rahmen der erlaubnispflichtigen Anlagevermittlung von Kryptowährungen erbringt, da sie wesentlich mehr als nur ein reiner EDV-technischer Abwickler ist. Diese Auffassung wird die Bitcoin Deutschland AG notfalls auch bis zum Europäischen Gerichtshof verteidigen, wo die Bundesrepublik Deutschland schon bereits im Verfahren "Hedqvist", welches die umsatzsteuerliche Einordnung des Bitcoin-Handels betraf, mit ihrer Auffassung das Gericht nicht überzeugen konnte.

Sollte die Auffassung des Bundesministeriums für Finanzen jedoch entgegen der Auffassung der Bitcoin Group SE auch für die Bitcoin Deutschland AG anwendbar sein, müsste die Bitcoin Deutschland AG für erhaltene Provisionseinnahmen im Rahmen der Vermittlung von Kryptowährungen für die abgabenrechtlich änderbaren Jahre nachträglich Umsatzsteuer, gegebenenfalls zuzüglich Zinsen, abführen. Darüber hinaus würden auch zukünftige Provisionen für die Vermittlung von Kryptowährungen umsatzsteuerpflichtig werden, sodass sich die Ertragssituation der Bitcoin Deutschland AG für vergangene Jahre und zukünftig um bis zu 19 % verschlechtern und folglich auch auf den Konzernabschluss der Bitcoin Group SE negativ auswirken würde.

Da sowohl die aktuelle Liquidität als auch das Vermögen der Bitcoin Deutschland AG ein Vielfaches einer eventuellen Steuernachzahlung beträgt und das Risiko eines letztinstanzlichen Unterliegens in einem möglichen Rechtsverfahren nach den derzeitigen Erkenntnissen als gering eingestuft wird, sieht die Bitcoin Group SE der weiteren Entwicklung mit Zuversicht entgegen.


Kontakt:
Bitcoin Group SE
Michael Nowak
Nordstraße 14
32051 Herford

E-Mail: ir2018@bitcoingroup.com
Telefon: +49.5221.69435.20
Telefax: +49.5221.69435.25
Website: www.bitcoingroup.com

Investor Relations Kontakt:
CROSS ALLIANCE communication GmbH
Susan Hoffmeister
Tel.: +49.89.89827227
E-Mail: sh@crossalliance.com
Website: www.crossalliance.com


01.03.2018 CET/CEST Die DGAP Distributionsservices umfassen gesetzliche Meldepflichten, Corporate News/Finanznachrichten und Pressemitteilungen.
Medienarchiv unter http://www.dgap.de


Sprache: Deutsch
Unternehmen: Bitcoin Group SE
Nordstrasse 14
32051 Herford
Deutschland
Telefon: +49.5221.69435.20
Fax: +49.5221.69435.25
E-Mail: ir2018@bitcoingroup.com
Internet: www.bitcoingroup.com
ISIN: DE000A1TNV91
WKN: A1TNV9
Börsen: Freiverkehr in Berlin, Düsseldorf (Primärmarkt), Frankfurt, Hamburg, München, Stuttgart, Tradegate Exchange

 
Ende der Mitteilung DGAP News-Service

659347  01.03.2018 CET/CEST

fncls.ssp?fn=show_t_gif&application_id=659347&application_name=news&site_id=smarthouse

Analysen zu Bitcoin Group SEmehr Analysen

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!

Aktien in diesem Artikel

Bitcoin Group SE 60,30 -7,52% Bitcoin Group SE