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31.03.2005 10:07:00

DGAP-Ad hoc: Armstrong DLW AG



Ad-hoc-Meldung nach §15 WpHG



Armstrong DLW AG

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Bietigheim-Bissingen, Deutschland - Die Armstrong Holding Inc., die
Muttergesellschaft der Armstrong DLW AG, hat im vierten Quartal 2004 nach
den US amerikanischen Bilanzierungsvorschriften (US GAAP) eine nicht
liquiditätswirksame Abschreibung in Höhe von 48,4 Mio US Dollar auf
sogenannten Goodwill vorgenommen. Diese Wertberichtigung nach US
GAAP betrifft das elastische Bodenbelagsgeschäft von Armstrong in
Europa, wovon die Armstrong DLW AG den wesentlichen Teil ausmacht. Der
Goodwill entstand nach US GAAP im Zusammenhang mit der Akquisition
der Armstrong DLW AG durch Armstrong im Jahre 1998.

Des weiteren nahm die Armstrong Holding Inc. nach US GAAP eine
Wertberichtigung auf Grundstücke und Gebäude der Armstrong DLW AG in
Höhe von 44,8 Mio US Dollar vor.

Die Armstrong Holding Inc. führte die nicht liquiditätswirksamen
Wertminderungen in Übereinstimmung mit den US amerikanischen
Bilanzierungsvorschriften (US GAAP) durch. Nach US GAAP ist es
erforderlich, für wesentliche materielle und immaterielle
Vermögensgegenstände eine regelmäßige Prüfung der Werthaltigkeit
vorzunehmen. Die entsprechenden Erläuterungen zu diesen
Wertberichtigungen nach US GAAP finden sich in den Anmerkungen 10 und
12 des konsolidierten Jahresabschlusses 2004 der Armstrong Holding Inc.,
welcher am 30.03.2005 bei der US amerikanischen Börsenaufsichtsbehörde
SEC mittels Formblatt 10-K eingereicht wurde.

Diese Wertberichtigungen nach US GAAP haben weder Auswirkung auf den
Jahresabschluss der Armstrong DLW AG nach HGB-Standard, noch auf die
Liquiditätssituation der Armstrong Holding Inc. oder der Armstrong DLW
AG.

Datum: 31. März 2005
Uhrzelt: 9 a.m.

David Randich

Vorsitzender des Vorstandes der
Armstrong DLW AG

Armstrong DLW AG
Stuttgarter Straße 75
74321 Bietigheim-Bissingen
Deutschland

ISIN: DE0005518005
WKN: 551800
Notiert: Amtlicher Markt in Berlin-Bremen, Düsseldorf, Frankfurt (General
Standard), Hamburg, Hannover, München und Stuttgart

Ende der Ad-hoc-Mitteilung (c)DGAP 31.03.2005

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