14.05.2020 19:03:44

Bundestag stimmt Teilung der Maklerkosten bei Wohnimmoblien zu

Von Andrea Thomas

BERLIN (Dow Jones)--Der Bundestag hat am Donnerstag einer Entlastung für Käufer von Wohnimmobilien zugestimmt. Der Verkäufer soll in Zukunft bundesweit mindestens die Hälfte der Maklerkosten zahlen. Aktuell muss die Provision in mehreren Bundesländern komplett vom Erwerber einer Immobilie aufgebracht werden.

Laut Gesetzesentwurf will die Bundesregierung die Käufer "vor der Ausnutzung einer faktischen Zwangslage" schützen und die Zahlung von hoher Maklerprovision verhindern. Außerdem soll der Käufer zur Zahlung erst verpflichtet sein, wenn der Verkäufer nachweist, dass er seinen Anteil an der Maklerprovision gezahlt hat.

Die Bundesregierung hält den Schritt für nötig, weil die hohen Nebenkosten den Erwerb von Wohnimmobilien erschweren. Angesichts eines gestiegenen Altersvorsorgebedarfs gewinne Wohneigentum zunehmend Bedeutung zur Absicherung des Lebensstandards im Alter.

Der verbraucherpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Jan-Marco Luczak sagte, die Union wolle ändern, dass Deutschland bei der Eigentumsquote in Europa Schlusslicht sei. Die Teilung der Kautionskosten bedeute eine massive finanzielle Entlastung und werde "insbesondere vielen jungen Familien den Weg in die eigenen vier Wände ebnen". Allerdings müsse nun auch der "zweite Kostentreiber", die Grunderwerbssteuer, gesenkt werden, so Luczak. Man wolle familienfreundliche Freibeträge einführen, die beim Erwerb selbstgenutzten Wohneigentums die Steuerlast senkten. Er appellierte an Bundesfinanzminister, einen mit den Ländern abgestimmten Vorschlag zu machen.

Die Bundesregierung erwartet, dass Maklern durch das neue Gesetz Umsätze im Wert von jährlich 75 Millionen Euro verloren gehen.

Der Spitzenverband der Immobilienwirtschaft begrüßte die neue Regelung. "Mit diesem Gesetz wird die Teilung der Maklerkosten konsequent in ganz Deutschland angewendet - das schafft Vertragssicherheit und Transparenz", sagte Sun Jensch, Geschäftsführerin beim Zentralen Immobilien Ausschuss ZIA. Durch die flexiblere Regelung könne insbesondere dem Gefälle der Nachfrage zwischen Metropolen und dem ländlichen Raum Rechnung getragen werden.

Allerdings hätte der ZIA es für wünschenswert gehalten, für den Kaufvertrag eine deklaratorische Maklerklausel obligatorisch festzuschreiben, um den Zahlungsanspruch des Maklers zu regeln.

Das beschlossene Gesetz, geht jedoch weniger weit als ursprünglich vom Bundesjustizministerium vorgesehen. Bundesjustizministerin Christine Lambrechts (SPD) Amtsvorgeherin Katarina Barley (SPD) hatte noch das sogenannte Bestellerprinzip vorgeschlagen, nach dem der die Maklerkosten zahlen muss, der diesen beauftragt hat.

Im internationalen Vergleich liegt Deutschland bei der Höhe der Maklerprovision im oberen Feld. Üblich sind zwischen 5 und 7,14 Prozent, wobei die Courtage in Berlin, Brandenburg, Bremen, Hamburg, Hessen und Teilen von Niedersachsen komplett vom Käufer aufzubringen ist. Im Rest von Deutschland werden die Maklerkosten meist in gleichen Teilen von Käufer und Verkäufer beglichen.

In Irland und Großbritannien liegt die Maklerprovision üblicherweise bei 1 bis 2,5 Prozent des Objektpreises, in den Niederlanden bei maximal 2 Prozent, in Schweden meist zwischen 1,5 und 4,5 Prozent des Verkaufspreises. In Frankreich werden 3 bis 8 Prozent fällig.

Kontakt zur Autorin: andrea.thomas@wsj.com

DJG/aat/mgo

(END) Dow Jones Newswires

May 14, 2020 13:04 ET (17:04 GMT)

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