02.07.2018 18:47:40

Bundesregierung hält Zurückweisungen an der Grenze für zulässig

BERLIN (dpa-AFX) - Die Bundesregierung hält es zumindest rechtlich für unbedenklich, Asylbewerber an der Grenze zurückzuweisen. "Die Bundesregierung hat ihre Rechtsauffassung zur Zulässigkeit von Zurückweisungen an der Grenze nicht geändert und wird auch mit Blick auf angekündigte Maßnahmen auf der Grundlage geltenden Rechts handeln", heißt es in einer Antwort des Bundesinnenministeriums auf eine schriftliche Frage der FDP-Abgeordneten Linda Teuteberg nach Zurückweisungen sogenannter Dublin-Fälle. Aus dem Ministerium hieß es, die Antwort sei "abgestimmt" worden und stelle damit nicht nur die Auffassung des Ministeriums dar.

Innenminister Horst Seehofer (CDU) hatte damit gedroht, Zurückweisungen bestimmter Migranten an der deutschen Grenzen anzuordnen. Kanzlerin Angela Merkel (CDU) lehnt diesen Schritt aber ab und hat auf ihre Richtlinienkompetenz verwiesen. Da Seehofer damit die Entlassung droht, hat er am Montagabend seinen Rücktritt angekündigt.

Die migrationspolitische Sprecherin der FDP-Bundestagsfraktion hatte in ihrer Frage auf frühere Erklärungen der Regierung hingewiesen, wonach die Zurückweisung von Menschen, die bei Grenzkontrollen ein Asylbegehren vortragen, als zulässig bezeichnet worden war. Die Dublin-III-Verordnung sieht vor, dass für ein Asylverfahren immer der Staat zuständig ist, in dem ein Schutzsuchender zuerst registriert wurde. Es kann aber auch ein EU-Land zuständig sein, in dem Familienangehörige des Asylsuchenden leben.

Teuteberg erklärte am Montag: "Es geht hier um eine politische Entscheidung. Wir sprechen uns deshalb dafür aus, bis zu einer konkreten verbindlichen europäischen Lösung Migranten an der deutschen Grenze zurückzuweisen, die bereits in anderen EU-Staaten registriert sind."/abc/DP/tos

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