UBS Aktie
WKN DE: A12DFH / ISIN: CH0244767585
07.05.2017 14:52:41
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Berufungsverhandlung zu Finanzskandal der Leipziger Wasserwerke in London
LEIPZIG (dpa-AFX) - Die millionenschweren Finanzdeals ihrer Wasserwerke (KWL) holen die Stadt Leipzig demnächst ein weiteres Mal ein. Voraussichtlich am 15. Mai beginnt in London am Court of Appeal eine Berufungsverhandlung in dem Rechtsstreit zwischen der Großbank UBS und der Stadt Leipzig. Die UBS verlangt von den Wasserwerken eine Haftung über rund 350 Millionen Euro für geplatzte Kreditversicherungsdeals. Die ebenso riskanten wie unüberschaubaren Geschäfte war ein früherer KWL-Geschäftsführer 2006 und 2007 geheim und an allen Gremien vorbei eingegangen. Ein erster Prozess war zugunsten der Stadt ausgegangen, die UBS setzte jedoch eine Berufung durch.
"Wir sind sehr, sehr zuversichtlich, dass die Richter das Urteil aus der ersten Instanz bestätigen werden", sagte Frank Viereckl, Sprecher der Leipziger Stadtholding, zu der die Wasserwerke gehören. Wahrscheinlich vom 15. Mai an, der Termin steht noch nicht genau fest, werden drei Richter zwei Wochen lang täglich über die Berufung verhandeln. Zusammen mit Zinsen, Prozesskosten und Währungsschwankungen stehen für die Stadt Leipzig rund 500 Millionen Euro auf dem Spiel.
Die KWL waren mit sogenannten CDO-Wertpapieren als Versicherer von Kreditrisiken der UBS aufgetreten. Unterschrieben wurden die Verträge vom früheren KWL-Geschäftsführer Klaus Heininger. Während der Finanzkrise floppten die Papiere. Später kam heraus, dass Heininger bestochen wurde - von Finanzberatern, mit denen die UBS laut dem Urteil der ersten Instanz enger als erlaubt zusammengearbeitet haben soll. Der Londoner High Court of Justice hatte entschieden, dass die Geschäfte nichtig seien und die Bank die Risiken tragen müsse.
Die UBS teilte zur Berufungsverhandlung mit: "Wir waren enttäuscht von der Gerichtsentscheidung vom 4. November 2014 und haben deshalb dieses Urteil angefochten." In der ersten Instanz sei festgestellt worden, dass der KWL-Geschäftsführer sich bestechen ließ, dass der Aufsichtsrat seine Überwachungspflichten verletzte und dass die Bank nichts von diesen korrupten Machenschaften wusste. "Trotzdem wurde UBS für die Verluste der KWL verantwortlich gemacht. Wir finden dieses Ergebnis nicht rechtens." Im Übrigen habe sich UBS inzwischen neu aufgestellt, keine der im erstinstanzlichen Urteil kritisierten Personen sei noch bei der Bank.
Für den Ausgang der Berufungsverhandlung am Court of Appeal gibt es laut Viereckl vier Möglichkeiten: Die Richter könnten die Vorinstanz bestätigen, sie könnten Rechtsfehler feststellen und den Fall zur Neuverhandlung zurückverweisen oder sie könnten das Urteil für komplett falsch erklären und ein eigenes, neues sprechen. Die vierte Möglichkeit wäre ein Vergleich. Mit einer Entscheidung wird im Herbst gerechnet./bz/DP/das

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