15.03.2024 13:37:00
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Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr gilt ab April
Käuferinnen und Käufer von Immobilien sparen sich in
den nächsten zwei Jahren Tausende Euro. Ab 1. April gilt die
Befreiung von Grundbuch- und Pfandeintragungsgebühr für private
Immobilienkäufe bis zu einem Kaufpreis in Höhe von 500.000 Euro, gab
der Fachverband der Immobilien in der Wirtschaftskammer Österreich
(WKÖ) am Freitag bekannt. Durch den Wegfall der Gebühren würden sich
Immokäufer bis zu 11.500 Euro sparen, heißt es laut Kammer.
Die Befreiung ist teil eines Wohn- und Baupakets der Regierung, um die schwächelnde Bau- und Immobilienbranche anzukurbeln. Sie gilt nur bei Schaffung eines Hauptwohnsitzes und ist auf zwei Jahre befristet. Die Befreiung endet mit 30. Juni 2026. Nicht davon erfasst sein sollen vererbte oder geschenkte Immobilien.
"Bis jetzt haben viele potenzielle Käufer zugewartet oder sogar ihre Kaufanbote zurückgezogen. Der Markt stand still. Nun herrscht Klarheit", sagte Gerald Gollenz, Obmann des WKÖ-Fachverbandes Immobilien, laut einer Aussendung.
(Redaktionelle Hinweise: i) kan/cgh

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