30.08.2024 10:06:38

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APA ots news: Wer schaut auf die Crowd? Chancen und Risiken von Crowdfunding, Schwarmfinanzierung und Alternativfinanzierung

- wenn viele Menschen gemeinsam Geld für Projekte zur

Verfügung stellen, gelten eigene Regeln. Die FMA informiert

über Risiken in der neuen Ausgabe von "Reden wir über Geld!"

Wien (APA-ots) - Wenn viele Menschen sich zusammentun oder

zusammengebracht werden, um

gemeinsam Geld für Projekte zur Verfügung zu stellen, dann nennt man

das Crowdfunding oder Schwarmfinanzierung. Statt Banken,

Versicherungen oder Fonds sind es hier Privatleute, die zum Beispiel

innovative Firmengründungen mit finanziellen Mitteln unterstützen

oder sich mit kleinen Beträgen an großen Immobilienprojekten

beteiligen. Vermittelt werden sie typischerweise von speziellen

Crowdfunding-Dienstleistern, die zum Beispiel über eine Plattform im

Internet die Projektträger und die potenziellen Anleger:innen

zusammenbringen. Diesem Thema widmet sich die neue Ausgabe der FMA-

Reihe für Verbraucher:innen, "Reden wir über Geld!".

Es gibt für Anleger:innen die unterschiedlichsten Gründe, ihr

Geld in Schwarmfinanzierungen zu stecken. Manche Projekte werben mit

bestimmten Unternehmenszielen - etwa besonders umweltfreundlicher

Produktion -, andere versprechen Teilhabe an attraktiven Wohnhäusern

oder Gewerbeobjekten, die für Private sonst unzugänglich sind. In

jedem Fall sollen sie aber seriös darüber informiert werden, was mit

ihrem Geld geschieht und welche Risiken sie eingehen. Nur für diesen

Aspekt ist die FMA als Aufsicht zuständig.

Wichtig zu wissen ist, dass die FMA nicht die Empfänger der

Gelder beaufsichtigt, sondern nur jene Vermittler, die so genannten

Crowdfunding-Dienstleister, die nach der EU-Verordnung über

Crowdfunding (ECSP-VO) und dem österreichischen Wertpapiergesetz

tätig sind. Anbieter, die weniger als 2 Millionen einsammeln,

fallen nicht in den Zuständigkeitsbereich der FMA, sondern unter das

Alternativfinanzierungsgesetz (AltFG). Für sie sind Magistrat bzw.

Bezirkshauptmannschaft zuständig.

Anders als Banken, die für Kredite häufig Sicherheiten erhalten,

ist Crowdfunding in der Regel nicht durch Sachwerte abgesichert, auch

wenn das Geld in einen Sachwert wie eine Immobilie fließt. Auch

Schutzmechanismen wie die Einlagensicherung, die bei Bankkonten

besteht, oder die Regeln der Anlegerentschädigung gelten hier nicht.

In der Praxis besteht die Investition oft in einem hoch verzinsten

sogenannten qualifizierten Nachrangdarlehen an das Projekt - was

bedeutet, dass in einer Krisensituation nicht zurückgezahlt werden

muss. Anleger:innen sollten nur Geld geben, wenn sie Projekt, Vertrag

und Risiken verstehen, und wenn sie das veranlagte Geld nicht

kurzfristig wieder benötigen.

Nützliche Tipps wie sich Verbraucher:innen schützen können

Die aktuelle Ausgabe "Reden wir über Geld!" zum Thema "Wer schaut

auf die Crowd?" erklärt das Crowdfunding und gibt Hinweise für die

vorsichtige Geldanlage. Sie finden Sie als Download auf der Website

der FMA unter dem Link: https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/wer-

schaut-auf-die-crowd/. Weitere Infos finden sich auch auf der FMA-

Website unter https://www.fma.gv.at/finanzdienstleister/crowdfunding-

dienstleister/europaeische-crowdfunding-dienstleister-nach-ecsp-vo/.

Rückfragehinweis:

FMA-Mediensprecher

Boris Gröhndahl

Telefon: +43 1 24959-6010 / +43 676 8824 9995

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

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OTS0032 2024-08-30/10:02

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