18.03.2020 20:13:42
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APA ots news: FMA erlässt per Verordnung ein Verbot für Leerverkäufe in...
APA ots news: FMA erlässt per Verordnung ein Verbot für Leerverkäufe in bestimmten Finanzinstrumenten, die an der Wiener Börse notieren - ANHANG
Wien (APA-ots) - Wegen der andauernden und schwerwiegenden
Marktverunsicherung im Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus hat die
Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) heute per
Verordnung, zeitlich befristet Leerverkäufe bestimmter
Finanzinstrumente verboten. Betroffen sind davon alle Aktien, die zum
Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen sind und die unter die
Zuständigkeit der FMA als Aufsichtsbehörde fallen. Vom Verbot
ausgenommen sind Geschäfte in der Funktion als Market Maker sowie
bestimmte Geschäfte in Finanzinstrumenten, die sich auf Indices
beziehen oder auf einen Korb von Wertpapieren, der einen Index
nachbildet. Das Verbot trat mit Veröffentlichung der Verordnung
heute, 18. März 2020, in Kraft, ist auf einen Monat befristet, kann
aber je nach Marktentwicklung vorzeitig aufgehoben oder verlängert
werden.
"Spekulative Leerverkäufe können im aktuell außergewöhnlich
volatilen globalen und österreichischen Marktumfeld zu erheblichen
Risiken führen. In der schwierigen Situation durch die
wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie des COVID-19-Virus muss
die Stabilität der Finanzmärkte und der Erhalt des Vertrauens der
Anleger in deren ordnungsgemäßes Funktionieren absoluten Vorrang
haben. "Diese nationale Maßnahme ist daher unvermeidlich und
angemessen", so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller.
Grundsätzlich hätte die FMA eine durch die europäische Wertpapier-
und Marktaufsichtsbehörde ESMA akkordierte, EU-weite und einheitliche
Maßnahme bevorzugt. Da die Mitgliedsstaaten bzw. deren nationale
Finanzmärkte jedoch von der Corona-Krise derzeit in unterschiedlichem
Ausmaß betroffen sind, war darüber bisher keine Einigung zu erzielen.
Neben der österreichischen Aufsichtsbehörde FMA haben etwa auch die
italienische, französische, belgische und spanische Aufsichtsbehörde
entsprechende nationale Maßnahmen ergriffen.
Den Volltext der Verordnung finden Sie als Download auf der
Website der FMA ([www.fma.gv.at] (http://www.fma.gv.at/)) unter dem
Link: [https://www.fma.gv.at/fma-leerverkaufverbotsverordnung]
(https://www.fma.gv.at/fma-leerverkaufverbotsverordnung)
Sie können diesen aber auch im Österreichischen Bundesgesetzblatt
einsehen.
Rückfragehinweis:
Finanzmarktaufsicht
Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)
+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516
Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom
*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER
INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***
OTS0187 2020-03-18/20:08

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