18.03.2020 20:13:42

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APA ots news: FMA erlässt per Verordnung ein Verbot für Leerverkäufe in bestimmten Finanzinstrumenten, die an der Wiener Börse notieren - ANHANG

Wien (APA-ots) - Wegen der andauernden und schwerwiegenden

Marktverunsicherung im Zusammenhang mit dem COVID-19-Virus hat die

Österreichische Finanzmarktaufsichtsbehörde (FMA) heute per

Verordnung, zeitlich befristet Leerverkäufe bestimmter

Finanzinstrumente verboten. Betroffen sind davon alle Aktien, die zum

Amtlichen Handel der Wiener Börse zugelassen sind und die unter die

Zuständigkeit der FMA als Aufsichtsbehörde fallen. Vom Verbot

ausgenommen sind Geschäfte in der Funktion als Market Maker sowie

bestimmte Geschäfte in Finanzinstrumenten, die sich auf Indices

beziehen oder auf einen Korb von Wertpapieren, der einen Index

nachbildet. Das Verbot trat mit Veröffentlichung der Verordnung

heute, 18. März 2020, in Kraft, ist auf einen Monat befristet, kann

aber je nach Marktentwicklung vorzeitig aufgehoben oder verlängert

werden.

"Spekulative Leerverkäufe können im aktuell außergewöhnlich

volatilen globalen und österreichischen Marktumfeld zu erheblichen

Risiken führen. In der schwierigen Situation durch die

wirtschaftlichen Auswirkungen der Pandemie des COVID-19-Virus muss

die Stabilität der Finanzmärkte und der Erhalt des Vertrauens der

Anleger in deren ordnungsgemäßes Funktionieren absoluten Vorrang

haben. "Diese nationale Maßnahme ist daher unvermeidlich und

angemessen", so der Vorstand der FMA, Helmut Ettl und Eduard Müller.

Grundsätzlich hätte die FMA eine durch die europäische Wertpapier-

und Marktaufsichtsbehörde ESMA akkordierte, EU-weite und einheitliche

Maßnahme bevorzugt. Da die Mitgliedsstaaten bzw. deren nationale

Finanzmärkte jedoch von der Corona-Krise derzeit in unterschiedlichem

Ausmaß betroffen sind, war darüber bisher keine Einigung zu erzielen.

Neben der österreichischen Aufsichtsbehörde FMA haben etwa auch die

italienische, französische, belgische und spanische Aufsichtsbehörde

entsprechende nationale Maßnahmen ergriffen.

Den Volltext der Verordnung finden Sie als Download auf der

Website der FMA ([www.fma.gv.at] (http://www.fma.gv.at/)) unter dem

Link: [https://www.fma.gv.at/fma-leerverkaufverbotsverordnung]

(https://www.fma.gv.at/fma-leerverkaufverbotsverordnung)

Sie können diesen aber auch im Österreichischen Bundesgesetzblatt

einsehen.

Rückfragehinweis:

Finanzmarktaufsicht

Klaus Grubelnik (FMA-Mediensprecher)

+43/(0)1/24959-6006 oder +43/(0)676/882 49 516

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0187 2020-03-18/20:08

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