27.06.2024 10:05:38

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APA ots news: "Adieu, altes Konto!" - die neue Ausgabe der FMA-Inforeihe "Reden wir über Geld" erklärt:

Wie die "Übersiedlung" zu einer neuen Bank dank

Kontowechselservice ganz einfach abläuft - ANHANG

Wien (APA-ots) - Der Kontowechsel zu einer Bank mit passenderen

Konditionen, Angeboten oder Filialen kann nach großem Aufwand

aussehen. Doch mit dem Kontowechselservice kann Ihr neues Institut

Ihnen vieles abnehmen und sicherstellen, dass Ihr Gehalt oder Ihre

Pension, Ihre Mietzahlung, Daueraufträge und Lastschriften nahtlos

auf Ihr neues Konto übergehen. Die Informationsreihe "Reden wir über

Geld" der FMA für Verbraucherinnen und Verbraucher erklärt in klarer

und einfacher Sprache, wie das funktioniert.

Vereinfachung dank EU-Richtlinie

Seit 2016 gelten im österreichischen

[Verbraucherzahlungskontogesetz]

(https://www.ris.bka.gv.at/GeltendeFassung.wxe?Abfrage=Bundesnormen&G

esetzesnummer=20009550) eine Reihe von neuen Bestimmungen, die

Zahlungskonten zugänglicher und besser vergleichbar machen und den

Kontowechsel vereinfachen. Damit wurde eine [Richtlinie der

Europäischen Union]

(https://eur-lex.europa.eu/legal-content/de/TXT/?uri=CELEX%3A32014L00

92) umgesetzt (2014/92/EU), die den Markt für diese Konten

transparenter gestaltet und den Wettbewerb verbessert. Im Jahr 2023

wurden in Österreich 87.024 Zahlungskontowechsel vorgenommen, nach

91.754 im Vorjahr. Die Zahl der Wechsel ist seit 2019 rückläufig.

Ablauf eines Kontowechsels

Folgende Schritte gehören zu einem Kontowechsel:

* 1. Auftragserteilung: Im ersten Schritt eröffnen Sie ein neues

Konto bei der Bank Ihrer Wahl und erteilen Ihrer neuen Bank

einen Wechselauftrag. Dies geschieht in der Regel durch das

Ausfüllen eines Formulars, das Sie von Ihrer neuen Bank

erhalten.

* 2. Informationsaustausch zwischen den Banken: Ihre neue Bank

kontaktiert Ihre alte Bank und fordert die Übertragung aller

relevanten Daten (z. B. bestehende Daueraufträge, Lastschriften)

an. Die alte Bank muss diese Informationen innerhalb von fünf

Geschäftstagen an die neue Bank übermitteln.

* 3. Einrichten der Zahlungen: Ihre neue Bank richtet innerhalb von

fünf Geschäftstagen nach Erhalt der Informationen alle

Daueraufträge und Lastschriften auf dem neuen Konto ein. Die

neue Bank informiert alle Zahler (z. B. Arbeitgeber) und

Zahlungsempfänger (z. B. Energielieferant) über Ihre neue

Bankverbindung.

* 4. Kontoschließung (optional): Sie können Ihre alte Bank

anweisen, das alte Konto zu schließen. Die alte Bank hat nach

Erhalt der Anweisung maximal einen Monat Zeit, das Konto zu

schließen und ein eventuell verbleibendes Guthaben auf das neue

Konto zu übertragen.

Diese und viele weitere nützliche Tipps gibt die neue Ausgabe von

"Reden wir über Geld" mit dem Titel "Adieu, altes Konto!", die [auf

der Website der FMA] (https://redenwiruebergeld.fma.gv.at/) als

Download bereitsteht.

Rückfragehinweis:

Finanzmarktaufsicht

Boris Gröndahl (FMA-Mediensprecher)

+43 (1) 249 59-6010 oder +43 676 8824 9995

boris.groendahl@fma.gv.at

Digitale Pressemappe: http://www.ots.at/pressemappe/694/aom

*** OTS-ORIGINALTEXT PRESSEAUSSENDUNG UNTER AUSSCHLIESSLICHER

INHALTLICHER VERANTWORTUNG DES AUSSENDERS - WWW.OTS.AT ***

OTS0068 2024-06-27/10:00

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