Streit über Preisvergleich |
11.01.2024 21:48:00
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Alphabet-Aktie kaum verändert: Google muss im Streit über Milliardenstrafe vor EuGH mit Schlappe rechnen
Die EU-Kommission verhängte gegen Google 2017 eine Geldbuße von 2,4 Milliarden Euro. Hintergrund war die Einschätzung, dass der Internetriese auf der Seite für allgemeine Suchergebnisse die Ergebnisse seines eigenen Preisvergleichsdienstes gegenüber denen der Konkurrenten bevorzugte. Den Angaben zufolge präsentierte Google die Suchergebnisse seines Dienstes an oberster Stelle und hervorgehoben mit Bild und Text. Die Suchergebnisse der konkurrierenden Dienste erschienen nur weiter unten als blauer Link.
Deswegen haben nach Ansicht der EU-Kommission die Nutzer die Ergebnisse von Googles Preisdienst häufiger angeklickt als die der Konkurrenz. Diese waren aber auf den Datenverkehr von Googles allgemeiner Seite angewiesen, um weiter wirtschaftlich erfolgreich zu sein. Daher habe Google seine marktbeherrschende Stellung missbraucht, argumentierte die Brüsseler Behörde 2017.
Google und sein Mutterkonzern Alphabet klagten gegen die EU-Strafe zunächst erfolglos vor dem Gericht der EU. Vor dem übergeordneten EuGH plädierte die Generalanwältin nun am Donnerstag, die Klage abzuweisen und die Geldbuße zu bestätigen. Google habe seine beherrschende Stellung auf dem Markt für allgemeine Internetsuche ausgenutzt, um sich auf dem Markt für spezielle Warensuchdienste einen Wettbewerbsvorteil zu verschaffen.
Die Wettbewerbshüter der EU-Kommission überzogen Google in den vergangenen Jahren mit mehreren Milliardenstrafen, die dem Konzern allerdings keine großen Probleme machten. Allein 2022 verbuchte Alphabet einen Gewinn von knapp 60 Milliarden Dollar - bei rund 283 Milliarden Dollar Umsatz.
Die Alphabet-Aktie notiert an der NASDAQ zeitweise marginale 0,05 Prozent im Minus bei 143,74 US-Dollar.
/rew/DP/jha
LUXEMBURG (dpa-AFX)
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