30.01.2018 22:07:44
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Affenexperiment: VW wollte Studie bei Gerichtsverfahren ausschließen lassen
Die ersten beiden Anträge kamen nicht zur Entscheidung, über den dritten Antrag will das Gericht im Februar entscheiden. In dem jüngsten Antrag vom 26. Januar 2018 beantragt Volkswagen Amerika, das Gericht möge verhindern, dass der Kläger in dem Verfahren angebliche gesundheitliche Auswirkungen von Stickoxiden oder anderen Diesel-Abgasen, einschließlich der LRRI-Gesundheitsstudie, thematisieren könne.
Volkswagen war nach Informationen des NDR schon früh bemüht, juristisch nicht mit der Studie in Zusammenhang gebracht werden zu können. Dokumentiert ist das im Rahmen der Auftragsvergabe des umstrittenen Affentests an das amerikanische Lovelace- Forschungsinstitut Lovelace Biomedical (LRRI) in Albuquerque - im US-Bundesstaat New Mexico. In einer E-Mail aus dem Jahr 2013 schreibt der leitende VW-Werksarzt Michael Spallek, gleichzeitig Geschäftsführer der EUGT, an einen Manager des Konzerns: "Uns geht es darum den Text [zur Studienvergabe] rechtssicher so formuliert zu wissen, dass es sich nicht um eine von uns verantwortete Auftragsforschung handelt." Die E-Mail erhielt auch VW-Cheflobbyist Thomas Steg in Kopie. Aus der Formulierung solle klar werde, schrieb Spallek weiter, dass "wir eine Zuwendung an LRRI zu einer sinnvollen und notwendigen wissenschaftlichen Studie geben, deren Durchführung und Ergebnisse allein in den Händen von LRRI liegt". Steg wurde inzwischen von Volkswagen beurlaubt. Ein VW-Sprecher argumentiert in einer aktuellen Stellungnahme ähnlich: "Die Durchführung der Studie durch das US-Institut Lovelace Respiratory Research Institute (LRRI) und die Beauftragung der EUGT steht nach Ansicht von Volkswagen in keinem juristisch relevanten Zusammenhang mit dem genannten US-Verfahren."
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