30.05.2014 13:03:58
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Ärztetag bekräftigt Kritik an elektronischer Gesundheitskarte und fordert Gesetzesänderung
Der Deutsche Ärztetag stellte heute fest, "dass große, über das Internet gespeicherte Datenmengen auf Dauer nicht sicher zu schützen sein werden." Medizindaten ständen unter dem besonderen Schutz der ärztlichen Schweigepflicht und dürften grundsätzlich nicht zentral gespeichert werden. Die Ärztetag-Delegierten lehnten zudem mit großer Mehrheit das sogenannte Versichertenstammdatenmanagement (VSDM) ab und fordern von der Politik eine entsprechende Gesetzesänderung. Denn nach dem Willen der Krankenkassen sollen die Arztpraxen verpflichtend die Versichertenstammdaten über das Internet auf der eGK aktualisieren. "Arztpraxen sind aber keine Online-Außenstellen der Krankenkassen", betonte FÄ-Vizevorsitzender Dr. Axel Brunngraber. Auch eine Ausweiskontrolle in den Praxen zur Prüfung der Identität der Patienten lehnten die Delegierten mit großer Mehrheit ab. Maßgebliche Triebkraft dieser wegweisenden Entscheidungen zur elektronischen Gesundheitskarte war die Freie Ärzteschaft. "Jetzt sind Bundesärztekammer und Politik gefordert, diese Beschlüsse umzusetzen", sagte der FÄ-Chef.
Ebenso standen die Kosten des eGK-Projekts zur Abstimmung. Angesichts der bisherigen Milliardenverschwendung verlangte der Deutsche Ärztetag eine neue, ehrliche Kosten-Nutzen-Analyse. Ebenso beschlossen die Delegierten, der Vorstand der Bundesärztekammer müsse Transparenz über die bisherigen Ausgaben der Bundesärztekammer für die eGK-Einführungsgesellschaft gematik und das eigene Telematik-Dezernat herstellen.
Über die Freie Ärzteschaft e. V.
Die Freie Ärzteschaft e. V. (FÄ) ist ein Verband, der den Arztberuf als freien Beruf vertritt. Er wurde 2004 gegründet und zählt heute mehr als 2.000 Mitglieder: vorwiegend niedergelassene Haus- und Fachärzte sowie verschiedene Ärztenetze. Vorsitzender des Bundesverbandes ist Wieland Dietrich, Dermatologe in Essen. Ziel der FÄ ist eine unabhängige Medizin, bei der Patient und Arzt im Mittelpunkt stehen und die ärztliche Schweigepflicht gewahrt bleibt.
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