Begriffserklärung: Junge Aktie

Unter jungen Aktien sind Aktien, die von einer Aktiengesellschaft zusätzlich zu den bestehenden Aktien emittiert werden, zu verstehen. Bezeichnet werden die neuen Aktien als junge Aktien, um von den alten Aktien unterschieden zu werden. Außerdem haben die jungen Aktien bei der Ausgabe eine eigene Wertpapierkennnummer. An der Börse sind sie nicht handelbar, sondern werden den Altaktionären zum Erwerb angeboten, und zwar zum Vorzugspreis. Hierfür erhält jeder Altaktionär die sogenannten Bezugsrechte, deren Anzahl von der Anzahl der Aktien, die er besitzt, abhängt. Für Neuaktionäre sind die jungen Aktien nur über jene Bezugsrechte, die von den Altaktionären nicht ausgeübt, sondern verkauft werden, zugänglich.

Wozu dienen die „jungen“ Aktien?

Benötigt eine Aktiengesellschaft frisches Kapital, zum Beispiel, um neue Investitionen tätigen zu können, hat sie mehrere bewährte Alternativen zum herkömmlichen Banken-Kredit, sich die erforderlichen Mittel an der Börse zu besorgen. Eine der erprobten Möglichkeiten ist, eine Kapitalerhöhung durch die Ausgabe von jungen Aktien vorzunehmen. Die Vorteile dieser Neuemission für die Aktiengesellschaft liegen auf der Hand: Durch die Herausgabe der jungen Aktien füllt sich die Unternehmenskasse auf einen Schlag mit neuem Kapital. Die nicht erworbenen jungen Aktien werden gegebenenfalls an der Börse gehandelt und erlangen gleichzeitig mit den gekauften jungen Aktien den Status der alten Aktien.

Welche Bedeutung haben die „jungen“ Aktien für die Altaktionäre?

Für die Altaktionäre ist die Kapitalerhöhung durch die Ausgabe von jungen Aktien keinesfalls nachteilig. Denn dank der sogenannten Bezugsrechtsemission der jungen Aktien bleibt jeder Altaktionär (prozentual betrachtet) im selben Verhältnis wie vor der jeweiligen Neuemission am Aktienkapital der Aktiengesellschaft beteiligt. Darüber hinaus haben die jungen Aktien bereits bei der nächsten Gewinnausschüttung dieselbe Dividendenberechtigung, denselben Status und dieselbe Wertpapierkennnummer wie die alten Aktien. Die Teilnahme an einer Kapitalerhöhung, die Inanspruchnahme des Vorkaufsrechts, die Ausübung der Bezugsrechte und der Erwerb der jungen Aktien durch die Altaktionäre sind immer freiwillig.zurück zur Übersicht

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