16.07.2007 08:15:00
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IRW-PRESS: Genesis Energy Investment AG: Genesis -2-
Der Vorstand der Publikumsaktiengesellschaft Genesis Energy Befektetési Nyilvánosan MűködÅ' Részvénytársaság (Standort: 1137 Budapest, Szent István krt. 18., Registernummer: 01-10-041020) - unter Berufung der im Punkt VII/7.8. des Gesellschaftsvertrags gesicherte Möglichkeit - traf am 12. Juli 2007 schriftliche Entscheidungen. Die Entscheidung Nummer 9/2006 der Aktiengesellschaft vom 28. November 2006 bevollmächtigt den Vorstand durch Emission von höchstens 3.200.000 Aktien im geschlossenen Kreis für die Aktieninhaber mit einem Aktienkurs von höchstens 2.800 HUF/Aktie zu Erhöhung des Grundkapitals der Gesellschaft. Der Vorstand der Aktiengesellschaft traf mit Berücksichtigung der im oben angegebenen Punkt des Gesellschaftsvertrags vorgeschriebenen formellen Voraussetzungen am 29. Mai 2007 seine Vorstandsentscheidung Nr. 4/2007. (V.29.) (veröffentlicht im Pflichtblatt der Firmen am 21. Juni 2007) über die Erhöhung des Grundkapitals der Aktiengesellschaft im Werte von 602.328.500 HUF, durch Emission von neuen, im geschlossenen Kreis, gegenüber Geldbeitrag ausgegebenen Aktien eine schriftliche Entscheidung. Der Vorstand modifiziert mit seiner unten angegebenen schriftlichen Entscheidung die Bedingungen der Zeichnungsfristen und der Identifizierung der Zeichnungen: Entscheidung Nr. 5/2007.(VII.12.) des Vorstands Der Vorstand bleibt bei seiner Absicht, dass er - auf der Grundlage der Bevollmächtigung der Entscheidung der Generalversammlung der Aktiengesellschaft vom 28. November 2006, Nummer 9/2006 - das Grundkapital der Aktiengesellschaft durch Emission von neuen, im geschlossenen Kreis gegenüber Geldbeitrag ausgegebenen Aktien mit 602.328.500 HUF zu erhöhen beabsichtigt. Die Entscheidung des Vorstands 1/2007. (V.29.) legte den Wert des Geldbeitrags (des Emissionswert) im 2.800 HUF/Aktie fest. Die Anzahl der neu zu emittierenden Aktien beträgt 1.204.657 Stücke, der Nennwert der neu zu emittierenden Aktien beträgt 500 HUF/Aktie, Typ der Aktien: dematerialisierte Namensaktie mit gleichen Rechten, worüber die schon emittierten Aktien verfügen. Im Laufe der geschlossenen Grundkapitalerhöhung sind die im Aktienbuch der Aktiengesellschaft am 13. Juni 2007 eingetragenen Aktieninhaber - der oben angegebenen Entscheidung entsprechend - zur Übernahme der neuen Aktien berechtigt. Bei den von den übrigen Aktieninhaber nicht gezeichneten Aktien nimmt die Gesellschaft Genesis Investment Funds Limited (Trust House, 112. Bonadie Street, Kingstown, St. Vincent and the Grenadines) die Verpflichtung zur Zeichnung von 1.204.657 Aktien über. Die Gesellschaft nimmt die Zeichnung und die Überzeichnung bis höchstens 3.200.000 Aktien an. Die ihre Eigenschaft als Aktieninhaber der in der Entscheidung vorgeschriebenen Weise entsprechend bestätigenden Eigentümer können bis zu der Mengengrenze von 3.200.000 Stücken beliebige Aktienanzahl zeichnen. Die Gesellschaft nimmt die Zeichnungen in der zeitlichen Reihenfolge der Gutschreibungen auf den in der Entscheidung vorgeschriebenen Bankkontos an. Die Modifizierung der Frist beeinflusst die Berechtigung der früheren Zeichnungen nicht, diese Zeichnungen gehen der später angekommenen Zeichnungen voraus. Die Aktiengesellschaft schloß am 13. Juni 2007 das Aktienbuch ab und leistet darin während der Zeitdauer der Zeichnung keine weiteren Eintragungen. Die Eigenschaft als Aktieninhaber und die Anzahl der im Eigentum des Aktieninhabers stehenden Aktien sind von der Übereinstimmung der von der KELER geschlossene AG erstellten und dem Zustand vom 13. Juni 2007 entsprechenden Verzeichnis der Aktieninhaber bestätigt. Die neuen Aktien sind vom Geschäftsjahr 2007 zu Dividenden berechtigt. Die Zeichnungsfrist der Aktien ist - mit Berücksichtigung der etwa dreiwöchigen Durchlaufzeit zu der Veröffentlichung im Pflichtblatt der Firmen - für die Aktieninhaber 09:00 Uhr am 3 August 2007 - 16:00 Uhr 10. August 2007, für die Gesellschaft Genesis Investment Funds Limited den fünfte Tag nach dem angegebenen Schlußtag. Die Zeichnung wird mit der Gutschreibung des Gegenwertes der vom Aktieninhaber gezeichneten Aktienanzahl auf den aufgeführten Bankkontos der Gesellschaft gültig. Die Bedingungen der Übernahme der Aktien sind unverändert, also der Zeichner soll den Geldgegenwert der gezeichneten Aktien in Gesamtsumme auf solcher Weise bezahlen (überweisen), dass die Summe spätesten bis 16:00 Uhr August 10. 2007 auf den bei der Bank CIB Bank Zrt (H-1024 Budapest, Medve u. 4-14.) geführten Sonderkontos der Aktiengesellschaft gutgeschrieben werden. 1 Wird die Bezahlung in HUF geleistet: 10700024-02079709-51300009. 2 Wird die Bezahlung in EUR geleistet: HU13 1070 0024 0207 9709 5010 0002. 3 Wird die Bezahlung in SFR geleistet: HU68 1070 0024 0207 9709 5040 0003. Bei der Gesellschaft Genesis Investment Fund Limited soll der Gegenwert der gezeichneten Aktien auf dem bei der Bank Basler Kantonal (Schweiz, Basel) geführten Konto der Aktiengesellschaft (Kontonummer: 16 5.456.207.24; SWIFT: BKBBCHBB, BIC: BKBBCHBBXXX) bis 16:00 Uhr, 15. August 2007 gutgeschrieben werden. Bei einer Bezahlung vom Ausland wird die Swift-Bezeichung der Gesellschaft CIB Bank AG angegeben: CIBHHUHB. Bei einer nicht in HUF geleisteten Bezahlung werden diese Bezahlungen von der AG CIB Bank auf dem am Tag des Eingangs gültigen Devisenmittelkurs verrechnet. Erreicht die eingehende Summe wegen der Kursveränderungen den Wert des Geldbeitrags nicht, soll der Unterschied nachträglich bezahlt werden. Der Aktienzeichner muss bei der Bezahlung des Gegenwertes der Aktien die Nummer seines Wertpapierkontos als Mitteilung angeben. Der Vorstand der Publikumsaktiengesellschaft Genesis Energy schlug auf der Grundlage der später aufgeführten Ursachen der Gesellschaft Genesis Investment Fund Limited vor, dass die Fristen der Aktienzeichnung verlängert werden. Die Gesellschaft Genesis Investment Fund Limited nahm den Vorschlag des Vorstand an, und verpflichtete sich zu dem folgenden Angebot. Diese Verpflichtung gilt für die schon gezeichneten Aktien, die in dieser Entscheidung festgelegten Aktien und die während der Zeichnungsfrist zu zeichnenden Aktien gleichermaßen: Die Gesellschaft Genesis Investment Fund Limited verpflichtet sich, dass sie auf der Grundlage der mit der Publikumsaktiengesellschaft Genesis Energy Befektetési abgeschlossenen Garantievereinbarung und nach der Registrierung der Kapitalerhöhung vom Firmengericht jedem Aktienzeichner mit Aktien Genesis Energy aus seinem eigenen Portfolio frei übertragbare Aktien der Anzahl und dem Nennwert der von ihnen gezeichneten Aktien entsprechend sichert, dass diese Aktien auf den Wertpapierkontos der Zeichner gutgeschrieben werden und deren Umsatz auf der Börse sofort möglich wird. Nach der Eintragung der Kapitalerhöhung vom Firmengericht werden provisorische Aktien emittieren, die von der Gesellschaft Genesis Energy Befektetési Nyrt. im Auftrag der Gesellschaft Genesis Investment Fund Limited auf die von der Gesellschaft für diesen Zweck gesicherten, neu gezeichneten, auf die Börse kaufbaren Aktien, der Anzahl und dem Nennwert der gezeichneten Aktien entsprechend ausgewechselt werden. Nach der Auswechslung der in die Börse noch nicht eingeführten Aktien gegenüber der frei verkaufbaren Aktien werden die dem oben beschriebenen Verfahren entsprechend ausgewechselten Aktien in entsprechender Anzahl und im entsprechenden Nennwert auf dem Wertpapierkonto der Gesellschaft Genesis Investment Fund Limited gutgeschrieben. Die Veränderung der Zeichnungsfristen in der Entscheidung des Vorstands Nr. 4/2007. (V.29.) wurde von den folgenden, von den zur Zeichnung berechtigten Aktieninhaber aufgeworfenen Standpunkte berechtigt: 1. In der angerufenen Entscheidung war es nicht eindeutig, wie hoch die von den Aktieninhaber zu zeichnenden Aktienanzahl ist, trotzt dass die Bestimmung dieser Anzahl vom Absatz (2) § 255 des Wirtschaftsgesetzes klar vorgeschrieben wird. Mit dessen Berücksichtigung sollte die folgende Mitteilung am 6. Juni 2007 auf dem Homepage der Gesellschaft veröffentlicht werden: "Die Aktieninhaber, die ihre Eigenschaft als Aktieninhaber auf der in der Entscheidung vorgeschriebenen Weise bestätigen können, können bis zu der Mengengrenze von 3.200.000 Stücke in beliebiger Anzahl Aktien zeichnen. Die Gesellschaft nimmt die Zeichnungen in der Zeitreihenfolge der Gutschreibungen auf den in der Entscheidung aufgeführten Bankkontos an." 2. Den Vorschriften des Absatzes (2) 256. § des Wirtschaftsgesetzes entsprechend soll der Vorstand seine Entscheidung über die Grundkapitalerhöhung binnen 30 Tagen vom Tag des Treffens der Entscheidung im Pflichtheft der Firmen veröffentlichen. Der Vorstand erfüllte diese Vorschrift binnen der vorgeschriebenen Frist, aber berücksichtigte nicht, dass die Zeitdauer bis zu der Veröffentlichung im Pflichtheft der Firmen etwa drei Wochen beträgt. Der Vorstand gab für den Beginn der Aktienzeichnung den 14. Juni 2007 an, die Veröffentlichung erschien aber nur am 21. Juni 2007. Das verkürzte die für die Aktieninhaber zur Zeichnung zur Verfügung stehende Zeitdauer erheblich. 3. Der spanische Rechtsvertreter der Gesellschaft Genesis Solar Espana S.L., der Tochtergesellschaft der Gesellschaft Genesis Energy Nyrt. teilte dem Vorstand auf dem heutigen Tag schriftlich mit, dass über der von der Gesellschaft Genesis Solar Espana S.L. bei der zentralen spanischen Regierung eingereichte Förderantrag hinsichtlich wesentlicher Summen von der (MORE TO FOLLOW) Dow Jones Newswires
July 16, 2007 02:12 ET (06:12 GMT)- - 02 12 AM EDT 07-16-07
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spanischen Regierung positiv beurteilt wurde, die endgültige schriftliche
Entscheidung kann aber wegen administrativen Ursachen nur in der nahen
Zukunft zugestellt werden. Der Vorstand beabsichtigt für die Aktieninhaber
zu ermöglichen, dass sie ihre Entscheidungen über die Aktienzeichnung in
Kenntnis dieser außerordentlich wichtigen Information treffen können.
4. Aus den Ereignisse der vergangenen Tagen schließt der Vorstand darauf,
dass die Gesellschaft Genesis Investment Fund Limited während der zur
Aktienzeichnung zu ihrer Verfügung stehenden Zeit bekam solche - im Übrigen
zu jedermann zugänglichen - Informationen, die ihre Entscheidung übe die
gelegentliche Überzeichnung wesentlich beeinflussen können. Dadurch kamen
die anderen Teilnehmer des Zeichnungsprozesses - denen diese Informationen
während der Zeichnungszeit unzugänglich blieben - in eine nachteilige
Situation.
5. Die Gesellschaft Genesis Investment Fund Limited nimmt den Vorschlag des
Vorstandes an, und hält ihre Zeichnungsgarantie über die 1.204.657 Aktien
aufrecht.
Die nach 29. Juni 2007 veröffentlichten, zu jedermann zugänglichen, eine
Entscheidung über die Aktienzeichnung beeinflussenden Informationen sind die
Folgenden:
a) In der Veröffentlichung von 04. Juli 2007 der Aktiengesellschaft
Budapesti ÉrtéktÅ'zsde wurde den Anlegern darüber informiert, dass die
Aktien der Gesellschaft Genesis Energy Nyrt. dem Kriterium des Absatzes (2)
276. § des Börsengesetzes entsprechend und mit Berücksichtigung der
Umsatzangaben des zweiten Quartals des Jahres 2007 als Aktien mit
entsprechender Liquidität eingestuft wurden.
b) Am 05. Juli 2007 schlossen die Gesellschaft Genesis Energy Nyrt. und die
Gesellschaft Singapore Thinfilm Photovoltaic Technologies Pte. Ltd. eine
Vereinbarung über die Zusammenarbeit ab. Der Gegenstand dieser Vereinbarung
ist das gemeinsame Zustandebringen einer Basis zum Herstellen von
Sonnenbatterien mit Dünnfilmtechnologie in der Region Südost-Asien. Dieser
Vereinbarung entsprechend erwarb die Gesellschaft Genesis Energy Nyrt. die
Mehrheit in der Gesellschaft Singapore Thinfilm Photovoltaic Technologies
Pte. Ltd.
c) Am 10. Juli 2007 schlossen die Gesellschaft Genesis Energy Nyrt. und die
Gesellschaft Infinite Technologies AG. (Deutschland) eine Vereinbarung über
die technische Zusammenarbeit ab. Der Gegenstand dieser Vereinbarung ist die
Sicherung des technischen und technologischen Hintergrunds, der zum Bau der
von der Gesellschaft Genesis Energy Nyrt. geplanten Fabriken zum Herstellen
und zum zukünftigen Betrieb der Sonnenbatterien mit Dünnfilmtechnologie
erforderlich ist.
d) Die im Punkt 3 erwähnte Entscheidung der spanischen Regierung über die
Förderung für die Gesellschaft Genesis Solar Espana S.L., die
Tochtergesellschaft der Gesellschaft Genesis Energy Nyrt..
Entscheidung des Vorstands Nr. 6/2007.(VII.12.)
Der Vorstand erhält seine Entscheidung vom 29. Mai 2007, Nr. 2/2007. (V.29.)
(Tag der Veröffentlichung im Pflichtheft der Firmen: den 21. Juni 2007)
unverändert aufrecht.
dr. Gábor Rényi Erzsébet Birman
Vorstandsvorsitzende Mitglied des Vorstands
20070716 0805
Genesis Energy Investment AG
office@ir-world.com
Genesis Energy Investment AG
(END) Dow Jones Newswires
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