18.03.2014 06:45:00

MiFID II: Zu viel Verwaltungskram

Sie wird als „Mutter der Europäischen Finanzmarktordnung“ bezeichnet: die europäische Finanzmarktrichtlinie MiFID II. Wie ist der Stand der Umsetzung? Worauf müssen sich Berater und Marktteilnehmer gefasst machen?

Die Überarbeitung der „Markets in Financial Instruments Directive“ (MiFID) oder zu Deutsch „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“ wird noch immer auf europäischer Ebene verhandelt. Der Starttermin für MiFID II wurde ein ums andere Mal verschoben. „Es wird noch sehr viel Zeit vergehen, bis die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird und dieses dann in Kraft tritt“, sagte AfW-Vorstand Norman Wirth im Dezember vergangenen Jahres. „Die neuen Regeln treten ab 2017 europaweit in Kraft“, legte sich Markus Ferber, CSU-Europaparlamentarier und MiFID-Berichterstatter, vor knapp zwei Monaten fest.

Umfangreiche Informationspflicht für Berater

Die Finanzbranche hat also noch Zeit, sich auf die Neuerungen der Richtlinie einzustellen. Die Ziele von MiFID II wurden bereits vielfach definiert: Durch organisierte Handelssysteme soll eine Verbesserung der Marktstrukturen erreicht werden. Technische Neuerungen wie der algorithmische Handel sollen berücksichtigt werden. Die Finanzmarktaufsicht, Handelstransparenz und der Anlegerschutz werden gestärkt. Besonders der letzte Punkt ist für Finanzberater und Vermögensverwalter von großer Bedeutung: Es wird eine Informationspflicht eingeführt, ob die Anlageberatung „unabhängig“ erbracht wird, sich auf eine umfangreiche oder restriktivere Marktanalyse stützt und ob der Kunde ein kontinuierliches Reporting hinsichtlich der Eignung der empfohlenen Finanzinstrumente bekommt. Wenn der Berater angibt, „unabhängig“ zu sein, muss er ein eigenes Research mit einer ausreichenden Zahl von auf dem Markt angebotenen Finanzinstrumenten unterhalten und sowohl Produkte als auch Emittenten streuen. Außerdem gilt ein Verbot für Gebühren, Provisionen und andere monetäre Vorteile von Dritten.

Kein generelles Provisionsverbot

Ein generelles Provisionsverbot dürfte hingegen vom Tisch sein. Versicherungsvermittler nach § 34d GewO, Anlageberater nach § 1 KWG, Anlagevermittler nach § 34f GewO und Immobilienmakler nach § 34c GewO werden aller Voraussicht nach auch weiterhin Provisionen erheben dürfen, falls sie sich nicht „unabhängig“ nennen. Vermögensverwalter nach § 32 KWG müssen von Provisionen die Finger lassen, wenn sie ausschließlich „Verwalter“ sind: Bei ihnen wird Unabhängigkeit unterstellt. Ebenfalls keine Provisionen dürfen „unabhängige“ Versicherungsberater nach § 34e GewO und Honorarberater nach § 34h GewO entgegennehmen: Wohlgemerkt nach dem nationalen Inkrafttreten der MiFID.

Experten gehen hier davon aus, dass Fondsgesellschaft nach dem MiFID-II-Start verschiedene Tranchen von Fonds anbieten werden: Für Berater mit Provision, für Berater ohne Provision, etc. Auf Seiten der Finanzdienstleister wird es höchstwahrscheinlich „Vermeidungsstrategien“ geben.  Nichts spricht nach gängiger Auslegung beispielsweise dagegen, sich als Berater oder Vermittler künftig nicht „unabhängig“  zu nennen, sondern „frei“, „objektiv“ oder „neutral“. Dem Kunden gegenüber hätte dies eine ähnliche Bedeutung wie „unabhängig“, rein rechtlich fielen diese Attribute aber nicht unter die Provisionsproblematik. Ob dies so bleiben wird, müssen allerdings die nationalen Umsetzungsregeln zeigen. Hier wird Berlin die Schuhe anhaben, womöglich muss man noch redaktionelle Eingriffe einrechnen.

DAI kritisiert regulatorischen Aufwand für Berater

Die geplanten Vorschriften für die Anlageberatung sorgen beim Deutschen Aktieninstitut (DAI) für Kritik: „Bereits heute ist der Kunde mit Informationen überfordert und fühlt sich durch den formalen Beratungsprozess bevormundet“, sagt DAI-Vorstandsmitglied Christine Bortenlänger. „Wegen des regulatorischen Aufwands ziehen sich immer mehr Banken aus dem Beratungsgeschäft mit Aktien zurück.“ Zudem sehe das geplante Regelwerk vor, dass für ein Produkt eine Zielgruppe definiert werden muss. „Wie genau das ablaufen soll, ist jedoch bislang unklar“, beklagt die DAI-Chefin.

Von Seiten der Politik wird MiFID II hingegen durchweg positiv dargestellt: „Die Finanzmarktrichtlinie ist die Mutter der Europäischen Finanzmarktordnung“, schwärmt CSU-Mann Ferber. „Vom kleinen Sparer bis hin zu professionellen Börsengeschäften – die Richtlinie legt die Regeln des gesamten europäischen Wertpapier- und Kapitalhandels fest.“ Dazu zählen auch eine verstärkte Kontrolle und Transparenz beim Hochfrequenzhandel sowie Positionslimits beim Handel mit Rohstoffen und Lebensmitteln.

Auch Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble begrüßt die Richtinlinie: „Viele denken, es müsse nun ein Ende zusätzlicher Regulierungen geben. Ich sehe das nicht. Wie müssen mit einer starken Kapitalamrktregulierung Vertrauen zurückgewinnen.“ Regulatorische Ordnung werde niemals antizipieren können, was der Markt entwickle. „Neue Entwicklungen werden immer neue Antworten erfordern“, so der Minister. Daher fordert er die Finanzbranche auf, bei Regulierungsfragen konstruktiv mitzuarbeiten, anstatt die ganze Energie in die Abwehr solcher Projekte zu stecken.

Auch Versicherungsvermittler betroffen

Ebenfalls Teil der MiFID-II-Richtlinie ist der Ende Februar vom EU-Parlament verabschiedete IMD-2-Entwurf. Damit soll die Versicherungsvermittlung reguliert werden. IMD 2 sieht eine Offenlegung der Provisionszahlungen und der Kosten für Versicherungsprodukte vor. Zudem stellt die Richtlinie klare Anforderungen an die Qualifikation von Versicherungsvermittlern, indem sie Standards für Aus- und Weiterbildung sowie für Leistungsüberprüfungen definiert. In der ursprünglichen Fassung sah der Entwurf noch ein Provisionsverbot bei der Beratung zu PRIPs (Packaged Retail Investment Products) vor. Davon ließ das Europaparlament jetzt ab und stellt es den Gesetzgebern der einzelnen Mitgliedstaaten frei, ein solches Provisionsverbot einzuführen.

Die Überarbeitung der „Markets in Financial Instruments Directive“ (MiFID) oder zu Deutsch „Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente“ wird noch immer auf europäischer Ebene verhandelt. Der Starttermin für MiFID II wurde ein ums andere Mal verschoben. „Es wird noch sehr viel Zeit vergehen, bis die Richtlinie in nationales Recht umgesetzt wird und dieses dann in Kraft tritt“, sagte AfW-Vorstand Norman Wirth im Dezember vergangenen Jahres. „Die neuen Regeln treten ab 2017 europaweit in Kraft“, legte sich Markus Ferber, CSU-Europaparlamentarier und MiFID-Berichterstatter, vor knapp zwei Monaten fest.
Allerdings ist es zum aktuellen Zeitpunkt noch unklar, ob die IMD-2-Richtlinie in ihrer derzeitigen Form verabschiedet wird. Ien Europaparlament, EU-Kommission und Europäischer Rat werden in Trilog-Verhandlungen die endgültige Fassung bestimmen. Wann dies der Fall sei wird, steht momentan noch nicht fest. Ebensowenig wie der Start von MiFID II.

(PD)

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