26.02.2016 16:37:00

Bafin fordert zeitnahe Offenlegung von Fonds-Portfolios

In welche Wertpapiere Publikumsfonds gerade investiert sind, bleibt Privatanlegern weitgehend verborgen. Institutionelle Investoren erhalten aktuellere Informationen. Damit soll nun Schluss sein.

Publikumsfonds erteilen privaten Anleger bisher nur wenig Einblick in ihre aktuellen Portfolios. Bisher veröffentlichen sie Details ihrer Wertpapieranlage in der Regel nur zweimal im Jahr – und das auch noch mit großer Zeitverzögerung. Auch die zuweilen monatlichen Updates sind oft nur spärlich mit Informationen unterlegt. Privatanlegern werden dort in kurzen Berichten höchstens über die fünf oder zehn größten Fondspositionen und ein wenig über die Anlagestrategie informiert. 

Diese gängige Praxis mahnt die Finanzaufsicht nun an – zumindest dann, wenn die betreffenden Fonds auch an institutionelle Investoren verkauft werden. In solchen Fällen müssen Anleger auf Anfrage bald zeitnah mit denselben Informationen versorgt werden, die auch die Profis erhalten.Denn es sei „nicht hinnehmbar, dass nur einem Teil der Anleger eines Publikumsfonds –zum Beispiel Banken und Versicherungen – Informationen über Publikumsfonds zur Verfügung gestellt werden, die dem anderen Teil – in der Regel den Privatanlegern – trotz expliziter Nachfrage vorenthalten werden“, schrieb die BaFin nun den Vertretern der Fondsbranche beim BVI ins Protokoll.

Denn Fakt ist: Institutionelle Investoren wie Versicherungen und Banken erhalten zeitnah Einblick in das gesamte Portfolio. Der Grund: Sie benötigen diese Informationen, um ihre Meldepflichten gegenüber der Wertpapieraufsicht zu erfüllen. So dürfen etwa Versicherer im Zuge der Verschärfung der Solvency-II-Richtlinie ohnehin nur noch dann in Fonds investieren, wenn sie jederzeit detailliert über deren Zusammensetzung informiert sind.

BVI braucht Zeit für die Umsetzung

Der Fondsverband BVI kann die Forderung der BaFin zwar nachvollziehen, gab in einem Antwortschreiben jedoch zu bedenken, dass sichergestellt werden müsste, dass bei einer Veröffentlichung detaillierter Fondsdaten die Gefahr eines Missbrauchs bestehe. Wären alle Fondsdaten öffentlich, würden vermutlich schnell Dienstleister auf den Plan treten und mit den Daten professionellen Handel treiben – inklusive Ausspähen der Anlagestrategien. Das, so die Branche, seien schließlich die wesentlichen Assets, die professionell gemanagte Fonds anzubieten hätten.

Der Kompromiss

BaFin und BVI haben sich nun darauf geeinigt, dass Fonds, die auch an institutionelle Kunden verkauft werden, ihren Privatanlegern demnächst zwar zeitnah einen Einblick in das gesamte Portfolio gewähren müssen – und zwar genau in dem Umfang, in dem sie auch die institutionellen Investoren informieren. Doch der einzelne Anleger muss diese Informationen gezielt für jeden einzelnen Fonds anfordern. Dafür muss er nachweisen, dass er den Fonds tatsächlich hält und bestätigen, dass er die Daten vertraulich behandelt.

Zu diesem Zweck werden die Fondsgesellschaften eine spezielle Website einrichten, auf der sich Anleger mit Passwort registrieren können. Sie haben für die nötige Implementierung bis zum 16. März 2017 Zeit. 

(BvA)

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