17.11.2023 15:31:38
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AfD scheitert in Karlsruhe mit Klage zu EU-Corona-Fonds
KARLSRUHE (dpa-AFX) - Das Bundesverfassungsgericht hat eine Klage der AfD-Bundestagsfraktion gegen die Mitwirkung von Bundesregierung und Bundestag am milliardenschweren Corona-Aufbaufonds der EU als unzulässig verworfen. Das höchste deutsche Gericht hatte vor knapp einem Jahr grünes Licht gegeben, dass Deutschland sich daran beteilige. Die AfD habe unter anderem nicht ausreichend dargelegt, inwiefern ihre Antragsbefugnis trotz dieses Urteils fortbesteht, teilte das Gericht am Freitag in Karlsruhe mit. (Az. 2 BvE 4/21)
Es geht um das Aufbauprogramm "Next Generation EU", das EU-Staaten helfen soll, nach der Pandemie wieder auf die Beine zu kommen. Dafür macht die EU-Kommission erstmals im großen Stil Schulden. Es geht bis zum Jahr 2026 um ein Volumen von 750 Milliarden Euro zu Preisen von 2018. Einen Teil des Geldes bekommen die Länder als Zuschüsse, die nicht zurückgezahlt werden müssen, den Rest als Darlehen. Ende 2058 sollen die Schulden spätestens beglichen sein. Die größten Summen gehen an besonders hart getroffene Länder wie Italien und Spanien.
Gegen die Beteiligung Deutschlands hatte unter anderem ein Bündnis um AfD-Gründer Bernd Lucke geklagt. Am 6. Dezember 2022 verkündete der Zweite Senat, dass er keine durchgreifenden verfassungsrechtlichen Bedenken habe. Der sogenannte Eigenmittelbeschluss 2020 stelle jedenfalls keine offensichtliche Überschreitung des geltenden Integrationsprogramms der Europäischen Union dar. Auch beeinträchtige er nicht die haushaltspolitische Gesamtverantwortung des Bundestages./kre/DP/nas
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