Rechtsgutachten 02.12.2021 22:12:00

Kryptowährungen in Indonesien als "haram" eingestuft - Cyberdevisen damit für Millionen Muslime verboten

Kryptowährungen in Indonesien als "haram" eingestuft - Cyberdevisen damit für Millionen Muslime verboten

• "Ost-Java-Niederlassung der Nahdlatul Ulama" sieht die Verwendung von Kryptowährungen als Transaktionsmittel als "haram" an
• Bekanntgabe könnte die Investitionsentscheidungen von etlichen Muslimen und lokalen Institutionen Indonesiens beeinflussen
• International herrscht Uneinigkeit über den Haram-Status von Kryptowährungen

Kryptowährungen seien nicht mit der islamischen Scharia vereinbar

Wie das indonesische Nachrichtenportal TEMPO.CO berichtet, gab die "Ost-Java-Niederlassung der Nahdlatul Ulama", eine der größten islamischen Organisationen Indonesiens, nach einer Diskussionsrunde (Bahtsul-Masails) am 24. Oktober bekannt, dass die Verwendung von Kryptowährungen als Transaktionsmittel als "haram" anzusehen ist. Haram bedeutet, dass es nach islamischem Recht verboten ist.

Als Begründung für das Urteil wird angeführt, dass die Verwendung von Kryptowährungen möglicherweise die Rechtmäßigkeit von Transaktionen aufheben könnte. Außerdem seien digitale Währungen auch ein potenzielles Instrument, um Betrug zu begehen. Aus Sicht der Scharia ginge deshalb von Kryptowährungen kein Nutzen aus, wie es in der Fiqh oder der islamischen Rechtsprechung erwähnt wird. "Die Teilnehmer des Bahtsul-Masails waren der Ansicht, dass Krypto unter der [islamischen Scharia] nicht legalisiert werden kann, auch wenn es bereits von der Regierung als Ware anerkannt wurde", zitiert TEMPO.CO Kiai Azizi Chasbullah, den Zertifizierer der Diskussionsrunde.

Die Tragweite des Urteils

Bei dem Urteil des Bahtsul-Masails handelt es sich um eine sogenannte Fatwa. Laut TEMPO.CO ist dies "ein unverbindliches Rechtsgutachten zu einem Punkt des islamischen Rechts, das von einem qualifizierten Juristen abgegeben wird". Direkte rechtliche Folgen für die Öffentlichkeit hat die Deklaration des Haram-Status somit erstmal nicht. Dennoch könnte die Bekanntgabe laut Bloomberg Muslime davon abhalten in die Vermögenswerte zu investieren. Darüber hinaus sei es auch möglich, dass lokale Institutionen künftig die Ausgabe von Krypto-Assets überdenken würden. So habe beispielsweise die Bank Indonesia über eine digitale Zentralbankwährung nachgedacht. Eine finale Entscheidung zu diesem Projekt wurde jedoch noch nicht bekannt gegeben.

Wie die Website BTC-Echo berichtet, boomt der Kryptomarkt in Indonesien derzeit. Im Mai dieses Jahres habe es rund 6,5 Millionen Kryptoinvestoren im Land gegeben. Dies seien 0,8 Millionen mehr als am nationalen Aktienmarkt, der Indonesia Stock Exchange. Ob sich dies nun nach dem Urteil des Bahtsul-Masails ändern wird, ist ungewiss.

Uneinigkeit bei der Auslegung des islamischen Rechts

Bei der Bewertung von Kryptowährungen aus Sicht des islamischen Rechts herrscht unter den Gelehrten längst keine Einigkeit. Während Vertreter aus Indonesien nun eine Unvereinbarkeit bescheinigt haben, sehen Expertenrunden aus anderen Ländern keine Probleme bei dem Handel mit Kryptowährungen. So habe laut BTC-Echo der Scharia Aufsichtsrat der nationalen Börsenaufsicht von Malaysia im Juli 2020 das Traden mit digitalen Assets abgesegnet. Auch die Vereinigten Arabischen Emirate und Bahrain unterstützen laut Bloomberg weiterhin den Krypto-Handel.

Redaktion finanzen.at

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