CBDCs 13.01.2024 23:20:00

25. Jubiläum des Euro: Wie es um das Projekt "digitaler Euro" der EZB steht

25. Jubiläum des Euro: Wie es um das Projekt "digitaler Euro" der EZB steht

Digitalisierung hält Einzug in Zahlungsverkehr
• Europäische Zentralbank untersucht Vorteile eines digitalen Euro
• Digitaler Euro in der Vorbereitungsphase - erster Entwurf des Regelwerks vorgestellt


In diesem Jahr ist der Euro bereits 25 Jahre alt. Am 1. Januar 1999 wurde er als Buchgeld eingeführt - 2002 folgte dann die Einführung des Bargeldes. Inzwischen ist der Euro in zwanzig Ländern gesetzliches Zahlungsmittel: Belgien, Deutschland, Estland, Finnland, Frankreich, Griechenland, Irland, Italien, Kroatien, Lettland, Litauen, Luxemburg, Malta, Niederlande, Österreich, Portugal, Slowakei, Slowenien, Spanien und Zypern.

Projekt "digitaler Euro"

Da die Digitalisierung in vielen Bereichen des Lebens zunimmt und sich damit auch die Art und Weise wie wir bezahlen verändert, untersucht die Europäische Zentralbank die Vorteile eines digitalen Euro, "um die Rolle des Zentralbankgelds zu sichern" und das Vertrauen in die Währung aufrechtzuerhalten, wie es auf der EZB-Webseite heißt - auch wenn die EZB sich weiter dafür einsetzt, dass Bargeld weiter im Euroraum akzeptiert wird.

Im Juli 2021 ist das Projekt "digitaler Euro" gestartet. Nachdem im Oktober 2021 eine zweijährige Untersuchungsphase für den digitalen Euro begann, in der "potenzielle Optionen für das Design und die Bereitstellung eines digitalen Euro" untersucht werden sollten und "eine umfangreiche Dokumentation und detaillierte Analysen der abgeschlossenen Arbeitsschritte erstellt" wurden, hat die EZB auf Basis der Ergebnisse einen digitalen Euro entworfen.

Entwurf eines digitalen Euro

Der digitale Euro wäre laut der Europäischen Zentralbank ein von ihr "ausgegebenes elektronisches Zahlungsmittel für Massenzahlungen". Der digitale Euro wäre im Grunde eine digitale Form von Bargeld, das als öffentliches Gut allen Menschen im Euroraum kostenlos zur Verfügung stünde und allgemein akzeptiert würde.

Der digitale Euro könnte für alle digitalen Zahlungen genutzt werden, "ebenso wie Bargeld für physische Zahlungen" und könnte "in allen Ladengeschäften und bei allen Händlern im Euroraum" genutzt werden, wenn digitale Zahlungen akzeptiert würden. Der digitale Euro wäre zudem offline verfügbar, es würde also keine Internetverbindung für die Zahlungen benötigt. Laut der EZB wäre der digitale Euro auch sicher und privat. Die Europäische Zentralbank hätte nie Zugriff auf die personenbezogenen Daten und würde diese auch nie speichern, weshalb der Datenschutz "bei Zahlungen im Offline-Bereich fast so hoch wie beim Bargeld" wäre. Daneben garantiert die EZB Wertstabilität. Das digitale Pendant zum Euro würde immer denselben Wert haben wie der Euro.

Gespeichert würde der digitale Euro in einer elektronischen Geldbörse, die man bei der Bank "oder einem öffentlichen Intermediär einrichten" könnte. Elektronische Zahlungen könnten dann "mit dem Telefon oder der Karte sowohl online als auch offline" getätigt werden.

Digitaler Euro in der Vorbereitungsphase

Nach der Untersuchungsphase gab der EZB-Rat im Oktober 2023 den Startschuss für die nächste Phase des Projekts: die Vorbereitungsphase. Diese startete am 1. November 2023 und ist zunächst auf zwei Jahre angelegt. Sie soll den Grundstein für einen möglichen digitalen Euro legen. In der Vorbereitungsphase sollen unter anderem "das Regelwerk für den digitalen Euro fertiggestellt" und "Anbieter ausgewählt [werden], die eine Plattform und die Infrastruktur für einen digitalen Euro entwickeln könnten", schreibt die EZB in ihrer Pressemitteilung.

Daneben soll getestet und erprobt werden, "wie sich ein digitaler Euro entwickeln lässt, der sowohl den Anforderungen des Eurosystems als auch den Bedürfnissen der Nutzerinnen und Nutzer gerecht wird". Einige wichtige Aspekte seien hier zum Beispiel "Nutzungserlebnis, Datenschutz, finanzielle Inklusion und ökologischen Fußabdruck". Die EZB werde laut eigenen Angaben auch in der Vorbereitungsphase "den Austausch mit der Öffentlichkeit und allen Stakeholdern suchen", heißt es in der Pressemitteilung. Nach zwei Jahren solle dann die Entscheidung darüber fallen, ob der EZR-Rat zur nächsten Phase übergehen wolle, "um den Weg für die mögliche zukünftige Ausgabe und Einführung eines digitalen Euro zu ebnen."

Dass der EZB-Rat den Startschuss für die Vorbereitungsphase gegeben hat, stellt jedoch noch keine Entscheidung darüber dar, ob letztlich tatsächlich ein digitaler Euro ausgegeben wird - zuvor muss der Gesetzgebungsprozess der Europäischen Union abgeschlossen sein. Die EZB werde laut eigenen Angaben "etwaige Anpassungen an der Ausgestaltung des digitalen Euro […], die infolge der Gesetzgebungsberatungen erforderlich werden könnten", berücksichtigen.

Erster Entwurf des Regelwerks

Anfang Januar 2024 hat die Europäische Zentralbank einen Bericht veröffentlicht, der die Fortschritte der Rulebook Development Group (RDG), die das Regelwerk für digitale Euro-Zahlungen entwickelt, zusammenfasst. Seit der letzten Aktualisierung im Juni vergangenen Jahres "hat die RDG die ersten Kapitel des Regelwerks für den digitalen Euro im Einklang mit dem Legislativvorschlag und den vom EZB-Rat genehmigten Entscheidungen zur Gestaltung des digitalen Euro entworfen", heißt es in einer Mitteilung auf der Webseite der EZB. Bei dem Entwurf handele es sich um eine Zwischenversion.

Der Entwurf decke "die Funktions- und Betriebsmodelle, einschließlich der End-to-End-Abläufe, die die Funktionsweise aller Anwendungsfälle und Dienste im Zusammenhang mit einem digitalen Euro beschreiben" ab. Daneben auch "die technischen Systemanforderungen, die eine Architektur und Standards auf hoher Ebene darstellen, die möglicherweise in einer digitalen Euro-Landschaft berücksichtigt werden sollten" und "das Einhaltungsmodell, das die Rechte und Pflichten der Systemmitglieder gemäß dem Gesetzesentwurf festlegt", heißt es.

Weitere Themen, denen sich die RDG in Zukunft widmen will und zu denen Abschnitte im Entwurf ergänzt werden sollen sind "(i) Mindestanforderungen an die Benutzererfahrung, (ii) Marken- und Kommunikationsstandards, (iii) Zertifizierung, (iv) Prüf- und Genehmigungsverfahren, (v) interne Regeln, (vi) Risikomanagement und (vii) Interoperabilitäts- und Implementierungsspezifikationen."

Laut EZB werde der Entwurf des Regelwerks so flexibel sein, dass auch künftig Anpassungen und Aktualisierungen entsprechend den Ergebnissen des Gesetzgebungsverfahrens zum digitalen Euro vorgenommen werden können.

Redaktion finanzen.at

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