"Buy-and-hold" war gestern
Im Gegenzug ging das Engagement von Zentralbanken und Finanzministerien im 4. Quartal 2015 erstmals seit dem Jahr 2000 im Vergleich zum Vorjahr zurück. Mit anderen Worten: Die US-Staatsanleihen wechseln von Anlegern, die eine "Buy-and-hold-Strategie" verfolgen in die Hände von Anlegern, die einen "Rein-Raus-Ansatz" pflegen. Wir dürfen uns daher getrost auf stärkere Kursschwankungen bei den T-Bonds einstellen. Das ist an sich noch nicht bedenklich. Gefährlich wird es dann, wenn die Kurse der T-Bonds fallen. Dann könnte sich eine gesunde Gegenbewegung zu einer panikartigen Flucht ausweiten. Das würde die Finanzmärkte erschüttern.
Zinserhöhungen würden die Anleihekurse fallen lassen
Auslöser einer solchen "gesunden Gegenbewegung" könnte eine ernsthafte Zinswende durch die US-Notenbank sein. Sollte es entgegen der aktuellen Markterwartung 2016 doch mehrere Zinsanhebungen geben - z.B. weil die US-Konjunktur Stärke zeigt - dann würden die Renditen bei Staatsanleihen steigen und im Gegenzug die Kurse fallen. In den letzten Wochen ließ sich das bereits beobachten: Dier Kurse der T-Bonds gaben nach einem starken Kursanstieg bis Mitte Februar wieder deutlich nach. Noch ist es nicht soweit, aber wenn die T-Bond-Futures ihre seit 2013 bestehenden Aufwärtstrends durchbrechen, dann könnte es zu einem Ausverkauf kommen. Seien Sie vorsichtig, besonders wenn Sie long in T-Bonds sind!
Der Autor erklärt, dass weder er noch eine mit ihm verbundene Person im Besitz von in der Analyse erwähnten Finanzinstrumenten ist und dass keinerlei Interessenkonflikt besteht.
Dr. Detlef Rettinger ist Chef-Redakteur von Deutschlands einzigem reinen Devisen-Börsenbrief mit Musterdepot, dem Devisen-Trader. Der promovierte Volkswirt besitzt langjährige Erfahrung in der Analyse des Devisenmarktes und im Handel mit Derivaten. Weitere Infos: www.devisen-trader.de. Der obige Text spiegelt die Meinung des jeweiligen Kolumnisten wider. Die finanzen.net GmbH übernimmt für dessen Richtigkeit keine Verantwortung und schließt jegliche Regressansprüche aus.