Die Schneekoppe Lifestyle GmbH hat beim Amtsgericht Tostedt Antrag auf Einleitung eines so genannten Schutzschirmverfahrens nach § 270b InsO gestellt. Es handelt sich hierbei um eine Form des Insolvenzplanverfahrens in Eigenverwaltung. Geschäftsführer Markus Klein führt - begleitet von Rechtsanwalt Dr. Malte Köster (Kanzlei Willmer & Partner) als vorläufigem Sachwalter und unter Aufsicht des Gerichts - die Geschäfte weiter. Rechtsanwalt Andreas Liebaug von der Kanzlei BBL Bernsau Brockdorff & Partner wird als Sanierungsgeschäftsführer die rechtlichen Aspekte des Verfahrens umsetzen.

Das Schutzschirmverfahren steht Unternehmen offen, die sich in einer wirtschaftlichen Schieflage befinden, aber noch zahlungsfähig sind und positive Aussichten auf eine nachhaltige Sanierung haben. Schneekoppe hat jetzt drei Monate Zeit, um einen Insolvenzplan zur nachhaltigen Sanierung des Unternehmens auszuarbeiten. In dieser Zeit steht es unter dem Schutzschirm, das heißt, es ist vor Vollstreckungsforderungen geschützt.


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