20.11.2017 10:46:41

DGAP-News: ADLER Real Estate AG: Investorenroadshow für unbesicherte erstrangige Euro-Anleihe

ADLER Real Estate AG: Investorenroadshow für unbesicherte erstrangige Euro-Anleihe

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ADLER Real Estate AG: Investorenroadshow für unbesicherte erstrangige

Euro-Anleihe

20.11.2017 / 10:46

Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.

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Investorenroadshow für unbesicherte erstrangige Euro-Anleihe

Berlin, den 20. November 2017 - Die ADLER Real Estate AG hat Goldman Sachs

International als Global Coordinator und Deutsche Bank, Goldman Sachs

International, J.P. Morgan und Morgan Stanley as Joint Bookrunner

mandatiert, um eine Investorenroadhsow in Europa beginnend ab Donnerstag dem

23. November 2017 durchzuführen. Es wird erwartet, dass - abhängig von den

Marktbedingungen - eine unbesicherte erstrangige Euro-Anleihe Transaktion in

zwei Tranchen nach Regulation S mit mittlerer Laufzeit folgt. Entsprechende

Stabilisierungsregeln einschließlich FCA/ICMA finden Anwendung.

Die Ankündigung steht im Zusammenhang mit der Strategie der Gesellschaft zur

Verbesserung ihrer wesentlichen Finanzkennzahlen wie Fremdkapitalkosten und

FFO in Verbindung mit dem Ziel, kurz- bis mittelfristig ein

Investment-Grade-Rating anzustreben.

Daneben gibt ADLER eine Aufforderung zur Gläubigerabstimmung (Consent

Solicitation) in Bezug auf die im Jahr 2020 fällige EUR 500.000.000 4,75%

Schuldverschreibung (ISIN XS1211417362) bekannt. Die Aufforderung zur Abgabe

der Zustimmungserklärungen ist unter https://portal.lucid-is.com oder über

den Tabellierungs- und Informationsagenten (Lucid Issuer Services Limited,

Tel. +44 20 7134 2468, E-Mail: adler@lucid-is.com) erhältlich. Die Frist für

die Einreichung der Zustimmungserklärungen ist 17.00 Uhr (Mitteleuropäische

Zeit) am 28. November 2017. Morgan Stanley & Co. International PLC, Deutsche

Bank AG, Niederlassung London, Goldman Sachs International und J.P. Morgan

Securities PLC wurden beauftragt, die Funktion der Solicitation Agents für

die Abstimmung zu übernehmen.

Norton Rose Fulbright LLP für ADLER und Allen & Overy LLP auf Bankenseite

wurden im Hinblick auf beide Transaktionen mandatiert. Beide Kanzleien waren

bereits als Rechtsberater von ADLER bzw. der Banken im Zusammenhang mit

früheren erfolgreichen Anleiheemissionen von ADLER tätig, einschließlich der

letzten Aufstockung der Anleihe im April 2017.

Ihr Kontakt für Rückfragen:

Dr. Rolf-Dieter Grass

Leiter Unternehmenskommunikation

ADLER Real Estate AG

Telefon: +49 (30) 2000 914 29

r.grass@adler-ag.com

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Vereinigten Staaten von Amerika oder in anderen Rechtsordnungen dar. Die

hierin genannten Wertpapiere sind nicht und werden nicht gemäß dem United

States Securities Act of 1933, in der jeweils geltenden Fassung (der

Securities Act) registriert und dürfen ohne Registrierung innerhalb der

Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn dies

erfolgt auf der Grundlage einer Ausnahmeregelung von der

Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act.

Keiner der Solicitation Agents gibt eine Empfehlung, Gewährleistung oder

Garantie in Bezug auf die vorgeschlagene Änderung ab. Insbesondere übernimmt

keiner der Solicitation Agents eine Funktion oder Verantwortung in Bezug auf

oder eine Haftung für die Aufforderung zur Stimmabgabe, die die Gesellschaft

an die wirtschaftlichen Eigentümer von Schuldverschreibungen richtet, die

keine Berechtigten Wertpapierinhaber (Eligible Securityholders) sind. Ein

"Berechtigter Wertpapierinhaber" ist ein Inhaber der Schuldverschreibungen,

der (a) in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ("EU") ein

"professioneller Kunde" im Sinne von Anhang II Abschnitt 1 der Richtlinie

2004/39 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004

über Märkte für Finanzinstrumente ist, oder (b) in einer Rechtsordnung

außerhalb der EU, ein institutioneller Inhaber nach dem anwendbarem lokalen

Recht und kein Retail-Investor ist. Inhaber von Schuldverschreibungen, die

keine Berechtigten Wertpapierinhaber sind, sollten alle Fragen, die sie

bezüglich der Aufforderung zur Stimmabgabe oder der vorgeschlagenen Änderung

haben, an die Gesellschaft richten.

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