20.11.2017 10:46:41
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DGAP-News: ADLER Real Estate AG: Investorenroadshow für unbesicherte erstrangige Euro-Anleihe
ADLER Real Estate AG: Investorenroadshow für unbesicherte erstrangige Euro-Anleihe
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ADLER Real Estate AG: Investorenroadshow für unbesicherte erstrangige
Euro-Anleihe
20.11.2017 / 10:46
Für den Inhalt der Mitteilung ist der Emittent verantwortlich.
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Investorenroadshow für unbesicherte erstrangige Euro-Anleihe
Berlin, den 20. November 2017 - Die ADLER Real Estate AG hat Goldman Sachs
International als Global Coordinator und Deutsche Bank, Goldman Sachs
International, J.P. Morgan und Morgan Stanley as Joint Bookrunner
mandatiert, um eine Investorenroadhsow in Europa beginnend ab Donnerstag dem
23. November 2017 durchzuführen. Es wird erwartet, dass - abhängig von den
Marktbedingungen - eine unbesicherte erstrangige Euro-Anleihe Transaktion in
zwei Tranchen nach Regulation S mit mittlerer Laufzeit folgt. Entsprechende
Stabilisierungsregeln einschließlich FCA/ICMA finden Anwendung.
Die Ankündigung steht im Zusammenhang mit der Strategie der Gesellschaft zur
Verbesserung ihrer wesentlichen Finanzkennzahlen wie Fremdkapitalkosten und
FFO in Verbindung mit dem Ziel, kurz- bis mittelfristig ein
Investment-Grade-Rating anzustreben.
Daneben gibt ADLER eine Aufforderung zur Gläubigerabstimmung (Consent
Solicitation) in Bezug auf die im Jahr 2020 fällige EUR 500.000.000 4,75%
Schuldverschreibung (ISIN XS1211417362) bekannt. Die Aufforderung zur Abgabe
der Zustimmungserklärungen ist unter https://portal.lucid-is.com oder über
den Tabellierungs- und Informationsagenten (Lucid Issuer Services Limited,
Tel. +44 20 7134 2468, E-Mail: adler@lucid-is.com) erhältlich. Die Frist für
die Einreichung der Zustimmungserklärungen ist 17.00 Uhr (Mitteleuropäische
Zeit) am 28. November 2017. Morgan Stanley & Co. International PLC, Deutsche
Bank AG, Niederlassung London, Goldman Sachs International und J.P. Morgan
Securities PLC wurden beauftragt, die Funktion der Solicitation Agents für
die Abstimmung zu übernehmen.
Norton Rose Fulbright LLP für ADLER und Allen & Overy LLP auf Bankenseite
wurden im Hinblick auf beide Transaktionen mandatiert. Beide Kanzleien waren
bereits als Rechtsberater von ADLER bzw. der Banken im Zusammenhang mit
früheren erfolgreichen Anleiheemissionen von ADLER tätig, einschließlich der
letzten Aufstockung der Anleihe im April 2017.
Ihr Kontakt für Rückfragen:
Dr. Rolf-Dieter Grass
Leiter Unternehmenskommunikation
ADLER Real Estate AG
Telefon: +49 (30) 2000 914 29
r.grass@adler-ag.com
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die Vereinigten Staaten, Kanada Australien oder Japan oder in andere
Rechtsordnungen bestimmt, in denen die Verbreitung rechtswidirg wäre. Diese
Veröffentlichung stellt weder ein Angebot von Wertpapieren zum Verkauf noch
eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots zum Kauf von Wertpapieren in den
Vereinigten Staaten von Amerika oder in anderen Rechtsordnungen dar. Die
hierin genannten Wertpapiere sind nicht und werden nicht gemäß dem United
States Securities Act of 1933, in der jeweils geltenden Fassung (der
Securities Act) registriert und dürfen ohne Registrierung innerhalb der
Vereinigten Staaten weder angeboten noch verkauft werden, es sei denn dies
erfolgt auf der Grundlage einer Ausnahmeregelung von der
Registrierungspflicht gemäß dem Securities Act.
Keiner der Solicitation Agents gibt eine Empfehlung, Gewährleistung oder
Garantie in Bezug auf die vorgeschlagene Änderung ab. Insbesondere übernimmt
keiner der Solicitation Agents eine Funktion oder Verantwortung in Bezug auf
oder eine Haftung für die Aufforderung zur Stimmabgabe, die die Gesellschaft
an die wirtschaftlichen Eigentümer von Schuldverschreibungen richtet, die
keine Berechtigten Wertpapierinhaber (Eligible Securityholders) sind. Ein
"Berechtigter Wertpapierinhaber" ist ein Inhaber der Schuldverschreibungen,
der (a) in einem Mitgliedstaat der Europäischen Union ("EU") ein
"professioneller Kunde" im Sinne von Anhang II Abschnitt 1 der Richtlinie
2004/39 / EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 21. April 2004
über Märkte für Finanzinstrumente ist, oder (b) in einer Rechtsordnung
außerhalb der EU, ein institutioneller Inhaber nach dem anwendbarem lokalen
Recht und kein Retail-Investor ist. Inhaber von Schuldverschreibungen, die
keine Berechtigten Wertpapierinhaber sind, sollten alle Fragen, die sie
bezüglich der Aufforderung zur Stimmabgabe oder der vorgeschlagenen Änderung
haben, an die Gesellschaft richten.
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