BUWOG kauft Wandelanleihen vorzeitig zurück

Demnach werden "die Schuldverschreibungen ohne Verzinsung fällig 2021 mit Wandlungsrecht in auf den Inhaber lautende Stammaktien ohne Nennbetrag" vorzeitig gekündigt und zu ihrem Nennbetrag zurückgezahlt.

Die Kündigung ist per 10. August 2018 wirksam, Inhaber der Wandelschuldverschreibungen können ihr Wandlungsrecht noch bis zum 6. August ausüben.

(Schluss) cam/itz

APA

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Bildquelle: BUWOG Group