Das StaRUG, kurz für Unter­nehmens­stabi­lisierungs- und -restru­kt­urierungs­gesetz, ist seit 2021 in Deutsc­hland in Kraft und soll Unter­nehmen in finan­ziellen Schwierig­keiten neue Möglich­keiten zur Restruk­turierung bieten. Es er­möglicht eine frühzeitige Restruk­turierung von Unter­nehmen in der Krise, bevor eine Insolvenz eintritt, und ziel vor allem auf eine finanzielle Restruk­turierung ab, z.B. durch einen Schulden­schnitt. Und das Verfahren ist nicht öffentlich. Aus Sicht der Aktionärinnen und Aktionäre ist das Gesetz ziemlich problematisch. Das größte Risiko für Aktionäre besteht in einer Entwertung ihrer Anteile. Außerdem haben sie kaum Mitspracherechte. Hinzu kommen mögliche ein mögliches Delisting, Intransparenz und rechtliche Unsicherheiten. 

Marc Tüngler von der DSW spricht über diese Probleme, bisherige Anwendungsfälle und was Anlegende machen können.

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Foto: Marc Tüngler © DSW