von Thomas Strohm, Euro am Sonntag

Die Galgenfrist läuft bis 15. Januar 2016. So lange darf Air Berlin wie bisher Gemeinschaftsflüge mit Etihad anbieten. Klingt banal? Für Air Berlin könnte es schlicht um die Existenz gehen - und für die Anleihegläubiger um ihr Geld.


Die arabische Fluglinie Etihad ist an Air Berlin mit rund 30 Prozent beteiligt und hat mehrfach mit Finanzspritzen geholfen. Allein wäre Air Berlin kaum überlebensfähig, die Verluste sind groß, das Eigenkapital ist negativ. Air Berlin dient mit seinen Verbindungen, etwa von Berlin nach Abu Dhabi, als Passagier­zulieferer für die Langstreckenflüge von Etihad, die dort starten. Bei den Gemeinschaftsflügen, Fach­jargon: Code-Share-Flüge, hat derselbe Flug einen Code von Air Berlin und einen von Etihad, er taucht im Angebot beider Firmen auf. So wird das Streckennetz erweitert, die Auslastung gesteigert.

Einige dieser Verbindungen hatte das Luftfahrtbundesamt (LBA) für den Winterflugplan, der seit wenigen Tagen gilt, nicht genehmigt. Nachdem Etihad vor dem Verwaltungsgericht eine einstweilige Verfügung erstritten hatte, erlaubte die Behörde sie zwar - aber "letztmalig und befristet" bis Mitte Januar. Danach sei Schluss, die Fluglinien müssten andere Arten der Zusammenarbeit finden. Unklar ist, wie das aussehen könnte. Und fallen die Flüge weg, könnten die Araber auch Air Berlin fallen lassen. Die Pleite wäre dann wohl unausweichlich.

Etihad-Chef James Hogan betonte vorige Woche, dass die Code-Share-Flüge einer der entscheidenden Faktoren für die Investitionen bei Air Berlin gewesen seien. Die Flüge spielten auch im Sanierungsplan von Air-Berlin-Chef Stefan Pichler eine wichtige Rolle, so Hogan.


Bei Anlegern, die eine Anleihe von Air Berlin haben, sollten die Alarmglocken schrillen. Mitte November ist ein Bond über 200 Millionen Euro fällig. Falls Etihad die Unterstützung für Air Berlin beenden wollte, warum vorher noch eine Anleihe zurückzahlen? Vorsichtige Anleger trennen sich von den Bonds.

Der bald fällige Titel bringt an der Börse nur etwas weniger als 100 Prozent. Die Zinsen dafür wurden vierteljährlich ausgezahlt; über die Stückzinsen ­sichern sich Anleger, die den Bond nun losschlagen, auch den seit der letzten Zahlung im August aufgelaufenen Zins. Die Transaktionskosten, die an der Börse im Gegensatz zur Tilgung anfallen, sollten da keine Rolle spielen.

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