21.12.2023 16:03:00
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Zweijähriger Eisenbahner-KV für unterste Einkommen nachgebessert
Die Sozialpartner im Eisenbahnbereich haben den
zweijährigen, bis November 2024 gültigen, Kollektivvertrag (KV)
aufgrund der hohen Inflation nachgebessert. Geplant war, mit Februar
2024 die unteren Einkommen um einen Mindestbetrag von 190 Euro zu
erhöhen. Diese Regelung wird nun vorgezogen und die
Einstiegsgehälter werden rückwirkend per 1.12.2023 angehoben. Der
Mindestbetrag von 190 Euro ergibt in diesen Bereichen eine
Lohnerhöhung um 9,7 Prozent, teilten WKÖ und vida mit.
Ansonsten bleibt alles wie vor einem Jahr ausgemacht. "Im Dezember 2023 beginnt nun der zweite Teil des Abschlusses zu wirken. Als Grundlage dient die durchschnittliche Inflation der letzten 12 Monate. Aufgrund dessen werden die KV- und IST-Gehälter um mindestens 8,3 Prozent angehoben. Auch die Zulagen und Nebengebühren werden um 8,3 Prozent wertgesichert", so die Sozialpartner in einer Aussendung.
stf/phs
APA

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