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25.08.2016 11:01:40

Zwangsbehandlung psychisch Kranker muss teils neu geregelt werden

KARLSRUHE (dpa-AFX) - Die gesetzlichen Regeln zur ärztlichen Zwangsbehandlung psychisch Kranker haben verfassungswidrige Lücken und müssen nachgebessert werden. Das teilte das Bundesverfassungsgericht am Donnerstag in Karlsruhe mit.

Dabei geht es um Menschen, die nicht selbst über ihren Gesundheitszustand entscheiden können. Seit 2013 regelt das Bürgerliche Gesetzbuch, in welchen Fällen sie gegen ihren Willen behandelt werden dürfen. Eine Voraussetzung ist, dass sie in der geschlossenen Psychiatrie untergebracht sind. Nicht zwangsbehandelt werden können deshalb bettlägerige Patienten, die in einer normalen Klinik liegen. Diese Lücke ist laut Beschluss "unverzüglich zu schließen". Übergangsweise erlauben die Verfassungsrichter die Zwangsbehandlung auch dieser Menschen. (Az. 1 BvL 8/15)/sem/DP/stb

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