29.12.2014 19:02:58
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WP: NRW-Arbeitsminister Schneider kündigt scharfe Mindestlohn-Kontrollen an
Schneider kündigte eine verstärkte Zusammenarbeit des Arbeitsschutzes mit der Finanzkontrolle Schwarzarbeit an. Hinweise auf Verstöße würden sofort an die Hauptzollämter weitergeleitet.
Bei Verstößen haben auch die Sozialversicherungsträger Anspruch auf Nachforderungen gegenüber Arbeitgebern. Nach dem Sozialgesetzbuch muss der Arbeitgeber bei einer Nachforderung der Sozialversicherungsbeiträge außerdem den "Gesamtsozialversicherungsbeitrag" zahlen - also nicht nur den Arbeitgeber-, sondern auch den Arbeitnehmeranteil. Schneider warnte: "Das wird teuer!"
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