Wiener-Börse-Kolumne |
27.07.2017 09:47:46
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Wiener Börse zur Börsegesetz-Novelle: Bewegung kommt ins Land
Christoph Boschan erkennt jedoch weiterhin Potenzial für die Zukunft und ergänzt: "Was eine Öffnung des KMU-Segments an der Wiener Börse betrifft, gibt es allerdings noch ausreichend Luft nach oben. Der Dritte Markt als Einstiegssegment der Wiener Börse für kleinere Unternehmen ist derzeit für österreichische Emittenten leider gesetzlich nicht zugänglich und muss dringend wieder geöffnet werden. Gerade hier brauchen wir die Politik als starken Partner und stehen für konstruktiven Dialog bereit."
MiFID II, die neue Richtlinie über Märkte für Finanzinstrumente, ist Anfang 2018 erstmalig anwendbar und fand Eingang in das Börsegesetz 2018. Sie wird signifikante Auswirkungen auf die Vor- und Nachhandelstransparenzanforderungen der europäischen Finanzmärkte haben. Die Richtlinie erfasst gleichzeitig erheblich mehr Finanzinstrumente als bisher. Die Umsetzung ist sowohl auf Personal- als auch auf IT-Seite mit hohem Aufwand verbunden. Ludwig Nießen, als Vorstand der Wiener Börse für den technischen und operativen Bereich verantwortlich, dazu: "Die europäischen Kapitalmärkte und Marktteilnehmer stehen bis 3. Jänner 2018 vor einer großen technischen Herausforderung. Wir greifen unseren Handelsteilnehmern bei der Bewältigung ihrer regulatorischen Erfordernisse unter die Arme und unsere Systemlandschaft wächst mit den rechtlichen Vorgaben mit."
Gleichzeitig mit der Börsegesetz-Novelle wurden auch andere kapitalmarktrelevante Gesetzesmaterialien überarbeitet. Die beschlossene neue Form der betrieblichen Privatstiftung, die Mitarbeiterbeteiligungs-Stiftung, soll der Weitergabe von Aktien der betroffenen Unternehmen an Mitarbeiter dienen. Dafür wurde ein Freibetrag von 4.500 Euro p. a. eingeführt. Die Regelung wurde insgesamt neu strukturiert und übersichtlicher gestaltet. Die Aktien für Mitarbeiter sollen von der Mitarbeiterbeteiligungs-Stiftung treuhändig verwaltet und verwahrt werden können und soll eine einheitliche Stimmrechtsausübung die Stellung der Mitarbeiterbeteiligungs-Stiftung als Kernaktionär sicherstellen. "Durch die Beteiligung aller Mitarbeiter über eine derartige Stiftung kann ein starker österreichischer Kernaktionär sichergestellt werden, der Arbeitsplätze in Österreich behalten und ausbauen will. Aktien schaffen somit Arbeit und Wertschöpfung, davon kann jeder Mitarbeiter doppelt profitieren," ergänzt Boschan.

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