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05.09.2017 22:37:57

Westfalenpost: Vernünftige Abwägung / Kommentar von Lorenz Redicker zum Urteil über private Internet-Nutzung im Büro

Hagen (ots) - Es ist ein weises Urteil: Ein Arbeitgeber darf seine Mitarbeiter nicht ohne Anlass grenzenlos überwachen. Was nicht heißt, dass auf der anderen Seite der Chef die private Internet-Nutzung nicht grundsätzlich verbieten darf - und das dann auch kontrollieren kann. Nur eben nicht total. Nicht zuletzt fordern die Straßburger Richter eine vernünftige Abwägung. Eine Kündigung ist nicht bei jedem Verstoß angemessen. Dass Beschäftigte während der Arbeit auch mal privat chatten oder surfen, ist längst eher die Regel denn die Ausnahme. Wie ja auch umgekehrt gilt: An freien Tagen werden Büro-Mails kurz mal gelesen, Kleinigkeiten und Dringendes auch nach Feierabend schnell noch erledigt. Das Straßburger Gericht rückt mit seinem Urteil die Verhältnisse zurecht: Wer mittags bei der Arbeit kurz einen Feierabend-Termin mit Freunden regelt oder Theaterkarten ordert, sollte nicht gleich um seinen Job fürchten müssen. Zur privaten Internet-Nutzung gibt es in vielen Firmen Regelungen. Die sind teils sehr unterschiedlich, es gibt viele Grauzonen. Der Menschengerichtshof hat nun einen groben Rechtsrahmen aufgestellt. Sinnvoll wäre es, wenn der deutsche Gesetzgeber diesen Rahmen nun noch konkreter ausfüllt, etwa mit einem eigenständigen Beschäftigtendatenschutzgesetz.

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Pressekontakt: Westfalenpost Redaktion

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