30.05.2014 21:18:58
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Westfalenpost: Radikale in der CDU: Die Leitplanken des Grundgesetzes
Merkwürdig ist nur, dass dies nun ausgerechnet an Mitgliedern aus Einwandererfamilien durchdiskutiert wird. In der Geschichte der Christlich-Demokratischen Union hat es vor wenigen Jahren einen Partei- und Fraktionsausschluss im Deutschen Bundestag gegeben. Und der betraf einen urdeutschen Bundestagsabgeordneten, der sich in einer Rede zum Tag der Deutschen Einheit ziemlich schlimm in der deutschen Geschichte verheddert hatte und damit am Pranger des Antisemitismus stand. Angela Merkel, damals noch Fraktionschefin, setze den Mann konsequent an die frische Luft.
Benötigen wir also einen Gesinnungs-TÜV? Einen Grundgesetz-Check, der ab und an auch bei langjährigen Mitgliedern aufgefrischt gehört?
Es ist alles viel einfacher. Parteimitglieder entscheiden darüber, wen sie als Kandidaten aufstellen. Wenn die Parteien ihre Arbeit gewissenhaft machen, dann kennen sie auch die Einstellung des entsprechenden Kandidaten. Fällt er dennoch anschließend durch radikale Positionen auf, ist es Sache der Partei oder schlimmstenfalls der Behörden, den Radikalen aus dem Verkehr zu ziehen. Wer sich an Stammtischen umhört, kann gelegentlich ins Zweifeln geraten, ob es ausgerechnet Einwanderer sind, die außerhalb der Leitplanken des Grundgesetzes argumentieren.
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