14.08.2014 21:12:59
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Westfalen-Blatt: zum Thema Sterbehilfe
Bielefeld (ots) - Der Straßenverkehr lässt sich regeln, das Haus
gegen Blitzschlag versichern, ein Ehevertrag für den Fall eines
Scheiterns der Beziehung formulieren. Aber lässt sich das Sterben bis
ins Detail festlegen? Darum geht es in der Debatte über die
Sterbehilfe. Dass Maßgaben brüchig werden, wenn sie auf eine
unberechenbare Realität treffen, hat der Ratsvorsitzende der
Evangelischen Kirche von Deutschland, Nikolaus Schneider, erfahren
müssen. So wie seine EKD lehnt Schneider die Sterbehilfe im Prinzip
ab, aber er sagte gleichzeitig: Wenn seine krebskranke Frau Anne
Beihilfe zum Freitod wünsche, würde er sie aus Liebe in die Schweiz
begleiten. Schneider löste eine neuerliche Diskussion über den
Umgang mit der letzten Lebensphase eines Menschen aus, die von SPD
und Union aufgegriffen wurde. Menschen sterben oft nicht so, wie es
sich die meisten von uns erhoffen: tot umfallen, nicht leiden, Ende.
Wenn der Abschied vom Leben zum Martyrium wird, wünschen sich
Sterbende und Angehörige Erleichterung. Was kann der Staat regeln, wo
und wie soll er unterstützen? Aktive Sterbehilfe muss verboten
bleiben, legal ist (noch) die Beihilfe zum Suizid, wie ihn
einschlägige Vereine in der Schweiz anbieten. Sie stellen
todbringende Medikamente auf den Nachttisch, verabreichen sie aber
nicht selbst. Fragwürdig sind diese Vereine gleichwohl, denn sie
erhöhen den Druck auf sterbenskranke Menschen, zu diesem Mittel zu
greifen, um ihren Kindern nicht länger zur Last zu fallen. Und wenn
Beihilfe zum Freitod gar gewerbsmäßig aufgezogen wird, ist es
gänzlich inakzeptabel. Was die Ärzteschaft anbelangt, so untersagt
das Standesrecht die Sterbehilfe und dabei sollte es bleiben. Der
Präsident der Bundesärztekammer, Frank Ulrich Montgomery, hielt
Politikern, die Beihilfe zum Suizid erlauben wollen, zu Recht
entgegen: »Der Arzt als billiger Tötungsmedikamentebeschaffer, das
kann ja wohl nicht gemeint sein.« Schon jetzt können Ärzte
lebensverlängernde Maßnahmen stoppen oder Menschen bei der
palliativen Sedierung, einer Art Betäubung, in einen Dämmerzustand
versetzen. Bund und Länder sollten die 200 stationären Hospize, die
230 Palliativstationen in den Krankenhäusern und die 1500 ambulanten
Dienste fördern. Sie sorgen dafür, dass Menschen in Würde und
möglichst daheim sterben können. Die liebevolle Betreuung im Hospiz
sorgt bisweilen dafür, dass die Todkranken buchstäblich noch einmal
aufleben. Der Staat sollte zudem die Forschung in der Schmerztherapie
ankurbeln und in der Bevölkerung für Patientenverfügungen werben. Das
Ende begleiten, statt den Herrscher über das Leben zu spielen - das
sollte der Leitsatz bei der Diskussion um Sterbehilfe sein. Der
ehemalige Erzbischof von Wien, Franz König, sagte es so: »Der Mensch
soll an der Hand, aber nicht durch die Hand eines Menschen sterben.«
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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Nachrichtenleiter Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261
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