18.02.2014 20:43:01
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Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Völkermord in Ruanda
Sehr viel. Denn es gibt heute ein Weltrechtsprinzip. Das erlaubt, schwere Menschenrechtsverbrechen überall auf der Welt anzuklagen und zu bestrafen - künftig übrigens noch intensiver als bisher. Davon mögen die wenigsten Deutschen gehört haben und schon gar nicht jene Scharfmacher im fernen Ruanda, die 1994 den Konflikt zweier Volksgruppen bis zum Äußersten getrieben haben.
Unabhängig von der persönlichen Schuld eines Bürgermeisters, der das Massaker an 400 bis 1000 Menschen in seiner Stadt billigte, geht es um das internationale Signal. Unser Asylrecht schützt vor politischer Verfolgung durch Unrechtsregime, aber nicht die Täter vor dem deutschen Rechtsstaat.
Das Weltrechtsprinzip wurde erst 2002 vollständig in das Völkerstrafgesetzbuch aufgenommen. Das Rechtsmittel ist also eine Folge des Genozids von Ruanda. Der Tod von 900 000 Menschen vor 20 Jahren war sinnlos. Er könnte so aber zur Verhinderung oder Verfolgung künftiger Pogrome beitragen.
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