22.01.2018 23:03:56

Westfalen-Blatt: Das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Thema Kirchenasyl

Bielefeld (ots) - Es klingt banal, aber ein Rechtsstaat ist ein Rechtsstaat, weil er das geltende Recht auch umsetzt. Mit Blick auf das Kirchenasyl können einem da Zweifel kommen, denn es findet in einem juristischen Graubereich statt, den der Staat aber duldet. Darf so etwas sein? Dürfen es sich nicht-staatliche Organisationen herausnehmen, allen verbindliche Regeln zu brechen, um in wohlmeinender Absicht im Verwaltungsverfahren abgelehnte Asylbewerber vor der Ausweisung zu bewahren. Gemeinden, die Kirchenasyl gewähren, geht es um humanitäre Hilfe - ausschließlich in Härtefällen. Doch was ist ein Härtefall und was nicht? Hier gibt es kein festes Regelwerk. Abstrakt betrachtet ist die Kritik am Kirchenasyl deshalb verständlich. Ein Rechtsstaat ist aber auch ein Rechtsstaat, wenn er Schutzsuchenden ein faires Verfahren zur Beurteilung ihrer Schutzbedürftigkeit zugesteht. Dabei kann es, wie in allen anderen behördlichen Vorgängen, zu Fehlurteilen kommen. Kirchenasyl mag hier in Ausnahmefällen eine notwendige Korrektur ermöglichen. Es ist und bleibt aber eine Gratwanderung.

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Pressekontakt: Westfalen-Blatt Chef vom Dienst Nachrichten Andreas Kolesch Telefon: 0521 - 585261

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