09.10.2018 23:03:42
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Westfalen-Blatt: das WESTFALEN-BLATT (Bielefeld) zum Datenleck bei Google
Womöglich ist die Lücke nicht missbraucht worden. Trotzdem hätte der US-Konzern die Pflicht gehabt, seine Kunden unverzüglich zu informieren und nicht die Informationen ein halbes Jahr zurückzuhalten, in der Hoffnung, nicht die erhöhte Aufmerksamkeit der Behörden auf sich zu ziehen. Mindestens als vertrauensbildende Maßnahme. Die Datenschutzgrundverordnung hat diese Informationspflicht jetzt in Gesetzesform gegossen: Dass das richtig und notwendig ist, beweisen die Ereignisse. Und auch, dass wir als Kunden gut beraten sind, so wenig Daten wie möglich preiszugeben.
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