25.04.2013 20:59:59
|
Weser-Kurier: Zum kirchlichen Arbeitsrecht schreibt der Bremer WESER-KURIER:
Bremen (ots) - Dem Bundesarbeitsgericht blieb gar nichts anderes
übrig, als so zu urteilen: Ja, wer aus der Kirche austritt, dem darf
eine kirchliche Einrichtung wie die Caritas kündigen. Denn das
geltende Recht ist eindeutig. Das Grundgesetz garantiert den Kirchen
die Verwaltungsfreiheit, das Antidiskriminierungsgesetz erlaubt den
Kirchen die Diskriminierung aufgrund der Kirchenmitgliedschaft. Das
kirchliche Arbeitsrecht macht's möglich. Aber ist das kirchliche
Arbeitsrecht auch sinnvoll? Ganz eindeutig: Nein. "Jede
Religionsgesellschaft ordnet und verwaltet ihre Angelegenheiten
selbstständig<ET>.<ET>.<ET>.", heißt es im viel zitierten Artikel 140
des Grundgesetzes. Doch der Satz endet mit einer Einschränkung:
".<ET>.<ET>.<ET>innerhalb der Schranken des für alle geltenden
Gesetzes". Warum sollte ausgerechnet das Arbeitsrecht nicht in seiner
Gesamtheit bei den Kirchen gelten? Also auch bei Deutschlands
zweitgrößtem Arbeitgeber nach dem Staat? Die Kirchen waren zwar so
gütig, das Arbeitsrecht grundsätzlich anzuerkennen - nicht aber in
entscheidenden Punkten. So gelten bei ihnen keine Tarifverträge,
sondern "Arbeitsvertragsrichtlinien". Dadurch verdient etwa eine
Altenpflegehelferin bei der Diakonie in 30 Jahren 132<ET>000 Euro
weniger als ihre Kollegin in einem öffentlichen Heim, wie die
Gewerkschaft Verdi ausgerechnet hat. Streiken dürfen
Kirchenmitarbeiter auch nicht, statt Betriebsräten gibt es für sie
nur "Mitarbeitervertretungen". Die Kirchen argumentieren, offene
Konflikte passten nicht zu ihren Werten - vielmehr wolle man sich
gütlich einigen und der Gemeinschaft dienen. Schön und gut, doch
viele Vertreter des Geistlichen verhalten sich erstaunlich
"weltlich": In Krankenhäusern und Altenheimen gliedern sie ganze
Abteilungen aus, etwa Wäschereien, Catering und Labordienste. Und
gründen dafür Servicegesellschaften, die ihnen billigere Leiharbeiter
schicken. Dass die Kirchen auch anders könnten, zeigen die
evangelische Nordkirche und die Hildesheimer Diakonie Himmelsthür:
Sie haben Tarifverträge unterzeichnet.
Originaltext: Weser-Kurier Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/30479 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_30479.rss2
Pressekontakt: Weser-Kurier Produzierender Chefredakteur Telefon: +49(0)421 3671 3200 chefredaktion@Weser-Kurier.de
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!