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11.12.2014 20:57:59

Weser-Kurier: Zum Inklusionsausgleich in Niedersachsen schreibt Michael Lambek:

Bremen (ots) - Die Entscheidung über Art und Höhe des finanziellen Ausgleichs, den die Kommunen für die Kosten der schulischen Inklusion aus der Landeskasse bekommen, ist gefallen. Herausgekommen ist ein Kompromiss, über den manche Städte und Gemeinden nur mäßig begeistert sind, denn in vielen Fällen reicht das, was sie bekommen, an die tatsächlich vorfinanzierten Beträge nicht heran - jedenfalls zunächst nicht. Darüber mag sich der eine oder andere Kämmerer grämen. Allerdings addieren sich die Ausgleichszahlungen über die Jahre zu beträchtlichen Summen. Auf lange Sicht dürfte das in der Landesverfassung verankerte Konnexitätsgebot, nach dem die Musik zu bezahlen hat, wer sie bestellt, für die meisten erreicht werden: die Deckung der Kosten, die bei den Kommunen entstehen, obwohl sie von der Landesregierung veranlasst worden sind. Entlastend wirkt darüber hinaus die Verlängerung des Zeitkorridors für erforderliche Investitionen. Dass dabei ein langfristiger und zu allem Überfluss auch noch zinsloser Kredit ausgerechnet der Kommunen an das Land herauskommt - in diesen sauren Apfel müssen die Städte, Landkreise und Gemeinden wohl beißen. Denn eine punktgenaue und zeitnahe Abrechnung der tatsächlichen Kosten mit dem Land hätte die Kommunen vor einige nachhaltige Probleme gestellt. Die hätten keineswegs nur in dem notwendigerweise gewaltigen Verwaltungsaufwand bestanden. Es hätte sich bei spezifizierter Dokumentation der Kosten, die jetzt lediglich summarisch geltend gemacht werden, auch zeigen können, dass manches auf dem Abrechnungszettel bei näherer Betrachtung nicht inklusionsbedingt, daher auch nicht konnexitätspflichtig und am Ende nicht erstattungsfähig gewesen wäre. Nicht zuletzt deshalb sind nicht wenige ganz zufrieden damit, dass eine politische Einigung gelungen ist, bevor der Staatsgerichtshof endgültig mit im Boot saß. Dies alles zusammen betrachtet ist der erreichte Kompromiss für die Kommunen absolut vorzeigbar.

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