11.12.2014 20:57:59
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Weser-Kurier: Zum Inklusionsausgleich in Niedersachsen schreibt Michael Lambek:
Bremen (ots) - Die Entscheidung über Art und Höhe des finanziellen
Ausgleichs, den die Kommunen für die Kosten der schulischen Inklusion
aus der Landeskasse bekommen, ist gefallen. Herausgekommen ist ein
Kompromiss, über den manche Städte und Gemeinden nur mäßig begeistert
sind, denn in vielen Fällen reicht das, was sie bekommen, an die
tatsächlich vorfinanzierten Beträge nicht heran - jedenfalls zunächst
nicht. Darüber mag sich der eine oder andere Kämmerer grämen.
Allerdings addieren sich die Ausgleichszahlungen über die Jahre zu
beträchtlichen Summen. Auf lange Sicht dürfte das in der
Landesverfassung verankerte Konnexitätsgebot, nach dem die Musik zu
bezahlen hat, wer sie bestellt, für die meisten erreicht werden: die
Deckung der Kosten, die bei den Kommunen entstehen, obwohl sie von
der Landesregierung veranlasst worden sind. Entlastend wirkt darüber
hinaus die Verlängerung des Zeitkorridors für erforderliche
Investitionen. Dass dabei ein langfristiger und zu allem Überfluss
auch noch zinsloser Kredit ausgerechnet der Kommunen an das Land
herauskommt - in diesen sauren Apfel müssen die Städte, Landkreise
und Gemeinden wohl beißen. Denn eine punktgenaue und zeitnahe
Abrechnung der tatsächlichen Kosten mit dem Land hätte die Kommunen
vor einige nachhaltige Probleme gestellt. Die hätten keineswegs nur
in dem notwendigerweise gewaltigen Verwaltungsaufwand bestanden. Es
hätte sich bei spezifizierter Dokumentation der Kosten, die jetzt
lediglich summarisch geltend gemacht werden, auch zeigen können, dass
manches auf dem Abrechnungszettel bei näherer Betrachtung nicht
inklusionsbedingt, daher auch nicht konnexitätspflichtig und am Ende
nicht erstattungsfähig gewesen wäre. Nicht zuletzt deshalb sind nicht
wenige ganz zufrieden damit, dass eine politische Einigung gelungen
ist, bevor der Staatsgerichtshof endgültig mit im Boot saß. Dies
alles zusammen betrachtet ist der erreichte Kompromiss für die
Kommunen absolut vorzeigbar.
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