Warum Bitcoin als Wertspeicher in keinem diversifizierten Portfolio fehlen sollte. Jetzt lesen -w-
14.02.2017 23:27:56

Weser-Kurier: Über die Rechte von Abgeordneten schreibt Jürgen Theiner:

Bremen (ots) - Der Abgeordnete Jan Timke hat vor Gericht gegen den Senat gesiegt, doch als Gewinner darf sich nicht nur der Wutbürger aus Bremerhaven fühlen. Das Urteil des Staatsgerichtshofes stärkt die Rechte aller Parlamentarier, insbesondere die der Opposition. Deren Anfragen zu bestimmten Sachverhalten wurden von den senatorischen Behörden in der Vergangenheit häufig nichtssagend, ausweichend oder einsilbig beschieden. Der Spruch der Verfassungsrichter setzt Maßstäbe. Er definiert Anforderungen an die Informationspolitik der Verwaltung gegenüber den gewählten Abgeordneten, die ja schließlich die Exekutive kontrollieren sollen. Zugegeben: Nicht alle parlamentarischen Anfragen, die aus den Bürgerschaftsfraktionen an den Senat gestellt werden, versprechen einen großen Erkenntnisgewinn. Manches Auskunftsbegehren ist schlicht Schaumschlägerei und bindet knappe Personalressourcen in den Ämtern. Aber wer will sich anmaßen, nach sinnvollen und sinnlosen Anfragen zu unterscheiden? Das kann niemand. Es bleibt deshalb dabei: Der Senat muss sich anstrengen, die Abgeordneten bestmöglich zu informieren. Wenn es dafür brauchbare Leitlinien gibt - umso besser.

OTS: Weser-Kurier newsroom: http://www.presseportal.de/nr/30479 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30479.rss2

Pressekontakt: Weser-Kurier Produzierender Chefredakteur Telefon: +49(0)421 3671 3200 chefredaktion@Weser-Kurier.de

Eintrag hinzufügen
Hinweis: Sie möchten dieses Wertpapier günstig handeln? Sparen Sie sich unnötige Gebühren! Bei finanzen.net Brokerage handeln Sie Ihre Wertpapiere für nur 5 Euro Orderprovision* pro Trade? Hier informieren!
Es ist ein Fehler aufgetreten!