29.03.2016 23:57:38
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Weser-Kurier: Kommentar von Stefan Lakeband über das Urteil zu Handelskammern
Bremen (ots) - Wer ein Unternehmen führt, der hat dort auch das
Sagen. Sein Wort hat Gewicht, der Chef entscheidet. Da fällt es unter
Umständen schwer, die Stimme unterzuordnen und andere für sich
sprechen zu lassen. Genau vor diesem Problem stehen aber die
Industrie- und Handelskammer in Deutschland. Sie sind das Organ der
Mitgliedsunternehmen. Und wenn die Verbände etwas fordern, dann muss
es der Vorstellung aller Betriebe entsprechen. Eine schwierige
Aufgabe, keine Frage. Dass den Kammern das nicht immer gelingt, zeigt
das aktuelle Urteil der Leipziger Verwaltungsrichter. Ein Unternehmer
aus Münster hatte sich beschwert, dass seine IHK sich gegen den
Atomausstieg ausgesprochen hat. Für den Firmenchef war das besonders
misslich - ist er doch in der Windenergie-Branche tätig. Ein krasser
Fall, schließlich hat sich die Interessensvertretung, die der
Unternehmer auch noch mitfinanziert, gegen seine Interessen gewandt.
Doch auch sonst dürfen die Kammern nicht alles kommentieren.
"Allgemeinpolitisch" ist das Zauberwort, das das
Bundesverwaltungsgericht benutzt. Soll heißen: Die IHKs dürfen sich
nur zu Themen äußern, die auch ihre Mitglieder tangieren. Doch wo
hört das auf? Wenn eine Kammer etwa eine bessere Integration von
Flüchtlingen fordert, hat sie dann einen unmittelbaren Bezug zu
dieser Forderung? Oder hat sie eine gesetzliche Grenze überschritten?
Das Verwaltungsgericht gibt da nur eine unbefriedigende Antwort: Es
hängt vom Einzelfall ab. Und somit ist eigentlich alles beim Alten.
Die Kammern sagen, was sie für richtig halten und müssen dann hoffen,
dass sie nicht der nächste Einzelfall vor Gericht werden.
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