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29.03.2016 23:57:38

Weser-Kurier: Kommentar von Stefan Lakeband über das Urteil zu Handelskammern

Bremen (ots) - Wer ein Unternehmen führt, der hat dort auch das Sagen. Sein Wort hat Gewicht, der Chef entscheidet. Da fällt es unter Umständen schwer, die Stimme unterzuordnen und andere für sich sprechen zu lassen. Genau vor diesem Problem stehen aber die Industrie- und Handelskammer in Deutschland. Sie sind das Organ der Mitgliedsunternehmen. Und wenn die Verbände etwas fordern, dann muss es der Vorstellung aller Betriebe entsprechen. Eine schwierige Aufgabe, keine Frage. Dass den Kammern das nicht immer gelingt, zeigt das aktuelle Urteil der Leipziger Verwaltungsrichter. Ein Unternehmer aus Münster hatte sich beschwert, dass seine IHK sich gegen den Atomausstieg ausgesprochen hat. Für den Firmenchef war das besonders misslich - ist er doch in der Windenergie-Branche tätig. Ein krasser Fall, schließlich hat sich die Interessensvertretung, die der Unternehmer auch noch mitfinanziert, gegen seine Interessen gewandt. Doch auch sonst dürfen die Kammern nicht alles kommentieren. "Allgemeinpolitisch" ist das Zauberwort, das das Bundesverwaltungsgericht benutzt. Soll heißen: Die IHKs dürfen sich nur zu Themen äußern, die auch ihre Mitglieder tangieren. Doch wo hört das auf? Wenn eine Kammer etwa eine bessere Integration von Flüchtlingen fordert, hat sie dann einen unmittelbaren Bezug zu dieser Forderung? Oder hat sie eine gesetzliche Grenze überschritten? Das Verwaltungsgericht gibt da nur eine unbefriedigende Antwort: Es hängt vom Einzelfall ab. Und somit ist eigentlich alles beim Alten. Die Kammern sagen, was sie für richtig halten und müssen dann hoffen, dass sie nicht der nächste Einzelfall vor Gericht werden.

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