04.06.2014 21:08:58

Weser-Kurier: Kommentar von Peter Mlodoch zur Sicherungsverwahrung

Bremen (ots) - Es ist ein höchst unbehaglicher Spagat: Die Bürger, vor allem die Kinder, haben ein Anrecht darauf, dass der Staat sie vor gefährlichen Verbrechern schützt. Auf der anderen Seite müssen Gewalt- und Sexualstraftäter, die nach Verbüßung ihrer normalen Haftstrafe weiter in Sicherungsverwahrung sitzen, eine Perspektive auf ein späteres Leben in Freiheit haben - sofern sie denn keine Gefahr mehr für andere darstellen. Das gebietet die Menschenwürde, das verlangt das Bundesverfassungsgericht. Doch damit beginnen die Probleme. Eine Garantie für ein straffreies Leben kann auch der beste Gutachter nicht abgeben. Sämtliche Vorhersagen bergen ein Restrisiko. Niedersachsen versucht dieses mit dem Vier-Augen-Prinzip, einem eigens geschaffenen Prognosezentrum und intensiv geschulten Psychologenteams zu minimieren. Auf dem Weg nach draußen gehört das Ausprobieren von Freiheit dazu - gerade auch durch Ausgänge ohne Bewacher. Dass es im Lingener Fall - nach fast 200 geglückten Versuchen - offenbar gehörig schief gegangen ist, darf dieses Instrument der Resozialisierung nicht grundsätzlich in Frage stellen. Ohne geordnete Vorbereitung kann und darf nämlich niemand entlassen werden. Ob noch strengere Kontrollen die tragischen Vorkommnisse hätten verhindern können, wird zu klären sein.

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