25.08.2015 22:37:39
|
Weser-Kurier: Kommentar von Hans-Ulrich Brandt über das Streik-Urteil des Bundesarbeitsgerichts
Bremen (ots) - Mit der Schule ist es wie mit der Medizin: Sie muss
bitter schmecken, sonst nützt sie nichts." Mit diesem bekannten
Spruch belehrt Professor Crey im Filmklassiker "Die Feuerzangenbowle"
seine Schüler. Übertragen auf das jetzt gefällte Urteil zu den
Folgekosten von Streiks heißt das: Streiks müssen wehtun, sonst
erfüllen sie nicht ihren Zweck. Wer von Gewerkschaften erwartet, nur
dann in den Arbeitskampf zu ziehen, wenn die Konsequenzen für die
bestreikten Arbeitgeber - nun ja, nicht der Rede wert sind, der kann
das Streikrecht auch gleich ganz abschaffen. Das aber ist im
Grundgesetz, Artikel 9, garantiert. Für die Richter des
Bundesarbeitsgerichts also eine erfreulich klare Angelegenheit; wie
übrigens auch schon in den Vorinstanzen. Hätte das Gericht anders
entschieden, die Folgen wären für alle Gewerkschaften, nicht nur für
die Gewerkschaft der Flugsicherung (GdF), fatal gewesen.
Schadenersatz für ausgefallene Flüge, Züge oder auch Kosten, die
entstehen, wenn Kitas bestreikt werden, können sich selbst für große
Gewerkschaften zu einem existenzbedrohenden finanziellen Risiko
auswachsen. Diese Gefahr ist nun gebannt, und das ist auch gut so.
OTS: Weser-Kurier newsroom: http://www.presseportal.de/nr/30479 newsroom via RSS: http://www.presseportal.de/rss/pm_30479.rss2
Pressekontakt: Weser-Kurier Produzierender Chefredakteur Telefon: +49(0)421 3671 3200 chefredaktion@Weser-Kurier.de
Der finanzen.at Ratgeber für Aktien!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!
Wenn Sie mehr über das Thema Aktien erfahren wollen, finden Sie in unserem Ratgeber viele interessante Artikel dazu!
Jetzt informieren!