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17.06.2014 20:37:58

Weser-Kurier: Kommentar von Ben Zimmermann zur Helmpflicht für Radfahrer

Bremen (ots) - Das gestrige BGH-Urteil ist ein gutes Urteil. Es schafft Klarheit dort, wo bislang Unklarheit herrschte. Ein Radfahrer, so die Essenz, darf nicht bestraft werden, wenn er keinen Helm trägt. Damit schlagen die Juristen die Hintertür zu, durch die sich eine Helmpflicht für Radfahrer hätte einschleichen können. Und was ist mit dem Haupteingang? Sollte nun das Verkehrsministerium einen Vorstoß für einen Helmzwang starten? Es gibt viele gute Gründe dafür, einen Helm zu tragen. Und es gibt wahrscheinlich genauso viele Argumente, die gegen ein neues Gesetz sprechen. Das ist kein Widerspruch, es sind zwei Seiten derselben Medaille. Denn jede neue Vorschrift sollte gut begründet sein und von der Mehrheit der Bevölkerung akzeptiert werden. Doch daran kann man zweifeln: Wenn gerade einmal rund 15 Prozent aller Radfahrer mit Helm unterwegs sind, hat sich der Kopfschutz offenbar noch nicht durchgesetzt. Und es ist ja auch verständlich, dass man auf dem Weg zum Bäcker oder - derzeit passender - zum Public Viewing den Helm als störend empfindet. Etwas mehr Gelassenheit täte gut: Nahezu alle Radrennfahrer tragen heute Helm, dasselbe gilt für die meisten Kinder. Bald könnte es auch eine Mehrheit der Erwachsenen sein. Der Helm hat also beste Chancen, sich durchzusetzen - ohne Gesetz.

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