14.05.2013 20:59:58

Weser-Kurier: Der "Weser-Kurier" (Bremen) kommentiert in seiner Ausgabe vom 15. Mai das Google-Urteil

Bremen (ots) - Das Urteil des Bundesgerichtshofs, dass Google auf Aufforderung der Betroffenen Suchvorschläge auf eine Verletzung der Persönlichkeitsrechte prüfen und sie gegebenenfalls löschen muss, war überfällig. Es geht aber längst nicht weit genug. Denn Google sollte die Vervollständigungsfunktion generell unterlassen - mag sie noch so praktisch sein. Natürlich sollte unbegründete Zensur im Netz vermieden werden, die Freiheit im Internet ist ein hohes Gut. Aber sollte diese Freiheit nicht auch für die Betroffenen gelten? Sie haben schließlich ein Recht darauf, dass sich andere Menschen ein unvoreingenommenes Bild von ihnen machen. Nach dem BGH-Urteil wird künftig nur noch geklagt werden, wenn Google sich nach einer Überprüfung weigert, einen Suchvorschlag zu löschen. Das ist unfair für alle, die sich einen Gerichtsstreit nicht leisten können. In jedem Fall aber wird das Unternehmen künftig eine Menge mit der Bearbeitung von Beschwerden zu tun haben. Wären die Google-Verantwortlichen klug, würden sie die automatische Ergänzung gleich ganz abschaffen.

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