07.09.2014 17:17:57
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WDR-Magazin Westpol: Finanzielle Anpassung für Opfer von Euthanasie und Zwangssterilisation
Das BMF plant z.Zt. eine Änderung der AKG-Härterichtlinien, mit der die laufenden Leistungen für Zwangssterilisierte und Euthanasie-Geschädigte an die Höhe der außergesetzlichen Leistungen für jüdische NS-Verfolgte gem. § 1 BEG angepasst werden sollen", teilte das Ministerium mit.
Eine Anerkennung als politisch Verfolgte und ein damit verbundener Anspruch auf Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) geht mit der geplanten Änderung jedoch nicht einher. Bislang erhalten Opfer von Zwangssterilisation eine monatliche Zahlung nach dem Allgemeinen Kriegsfolgengesetz (AKG-Härterichtlinien). Opfer politischer Verfolgung können hingegen Leistungen nach dem Bundesentschädigungsgesetz (BEG) beantragen. Sie sind dadurch finanziell meist wesentlich besser gestellt.
Die Gruppe der Zwangssterilisierten und Euthanasie-Geschädigten kämpft seit Jahrzehnten um Anerkennung als politisch Verfolgte sowie eine angemessene Entschädigung.
Mit Quellenangabe WESTPOL (Sonntag, 07.09.2014, 19:30 Uhr) ab sofort frei.
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