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09.06.2014 19:40:58

WAZ: Stalking wird zu selten bestraft. Kommentar von Dietmar Seher

Essen (ots) - Sich Mitmenschen aufzudrängen, ohne dass diese das wollen - es ist wohl ein unausrottbares, alltägliches Ärgernis. Mitmenschen so zu verfolgen, dass diese psychische und körperliche Schäden erleiden - das ist eine Straftat. 2007 hat die Bundesregierung das eingesehen. Seither ist Stalking mit Haft bedroht. Die Zahl der mutmaßlichen Fälle bewegt sich in bemerkenswertem Umfang. Es ist ein Delikt, das häufig in gescheiterten Beziehungen auftaucht. Mit Ruhm bekleckert hat sich der Bundestag aber nicht. Denn nicht das Stalken wird bestraft, sondern erst das Stalken, das nachweislich einen Schaden angerichtet hat. Was viel zu oft viel zu schwer zu belegen ist. Der Paragraf 238 ist ein Rohrkrepierer. Er täuscht Handlungsmöglichkeiten der Justiz vor, wo diese gar nicht handeln kann. Das schadet den Opfern. Aber auch dem Ansehen der Strafverfolger.

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