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05.09.2016 21:12:37

WAZ: Juristische Ohrfeige mit Ansage - Kommentar von Tobias Blasius zur Frauenquote

Essen (ots) - Das Urteil des Verwaltungsgerichts Düsseldorf zur Neuregelung der Frauenförderung im NRW-Landesdienst ist eine juristische Klatsche mit Ansage. Monatelang war die rot-grüne Landesregierung davor gewarnt worden, die gewiss gut gemeinte Gleichstellung mit allerlei Gummiparagrafen im Dienstrecht zu verankern. Das traurige Ergebnis ist seither in vielen Behörden zu beobachten: Klagen zurückgesetzter Männer, Frauen unter kollegialem Rechtfertigungsdruck, endlose Selbstbeschäftigung insbesondere in den wichtigen Bereichen Finanzverwaltung und Polizei. Es gibt keine Gewinner, es gibt nur Verlierer.

Dass die Düsseldorfer Richter die neue Frauenförderung nun für verfassungswidrig erklärten, weil das Land dafür gar keine Gesetzgebungskompetenz besitze, ist die bittere Pointe der gesamten Diskussion. Wenn sich dieses Urteil in höherer Instanz bestätigt, müsste man ernsthafte Zweifel am Regierungshandwerk hegen. Die Klarheit des Düsseldorfer Richterspruchs wäre Anlass genug, die verkorkste Dienstrechtsreform zu überarbeiten. Acht Monate vor der Landtagswahl gebietet es aber wohl die Selbstachtung der Landesregierung, den Gang durch die Instanzen anzutreten.

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