23.11.2015 20:42:39
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WAZ: Gute Absicht, geringe Wirkung - Kommentar von Stefan Schulte zur Termingarantie
Unnötig wäre sie in der Tat, wenn Kassenpatienten nicht nach wie vor im Schnitt länger warten müssten als Privatversicherte. Letztere aus materiellen Gründen zu bevorzugen, würde kaum ein Facharzt zugeben - nur spricht die Statistik eine eindeutig andere Sprache. Ohne diese Ungleichbehandlung hätte es das neue Gesetz nicht gegeben. Ob es am Ende auch etwas taugt, ist jedoch eine ganz andere Frage.
Die große Mehrheit der Patienten wird die neuen Servicestellen wahrscheinlich nie in Anspruch nehmen. Erstens, weil die meisten Patienten längere Wartezeiten für den Facharzt ihrer Wahl in Kauf nehmen. Zweitens, weil viele in der gesetzten Frist von vier Wochen auch so einen Termin erhalten - vor allem im vergleichsweise gut mit Fachärzten bestückten Kernruhrgebiet.
Gröhes Gesetz ist für Härtefälle gedacht und gemacht. Daher wird es weder der Bevorzugung von Privatpatienten ein Ende setzen noch die Wartezeiten insgesamt spürbar senken - und somit auch keine Facharztpraxen in ihrer Existenz gefährden.
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