14.05.2013 18:48:00
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WAZ: Ein guter Kompromiss - Kommentar von Sven Frohwein
Essen (ots) - Im Internet verbreiten sich Gerüchte besonders
schnell - und halten sich hartnäckig. Niemand weiß das besser als
Bettina Wulff, Noch-Gattin des ehemaligen Bundespräsidenten. Auch sie
will gegen den US-Konzern Google vorgehen, weil dessen Suchmaschine
ihren Namen noch immer mit Begriffen wie Prostitution und Rotlicht
kombiniert. Das Urteil des Bundesgerichtshofs stärkt auch ihr den
Rücken. Denn die Entscheidung hilft Verleumdeten, ihr Recht
durchzusetzen. Und Google darf sich nicht einfach auf die Position
zurückziehen, keinen Einfluss auf das zu haben, was Nutzer in die
Suchmaschine eintippen. Die Entscheidung des Gerichts ist somit eine
im Sinne des Bürgers. Solange es keinen Beweis für Behauptungen gibt,
darf auch kein Computerprogramm einen sachlichen Zusammenhang
zwischen Namen und ehrverletzenden Begriffen herstellen. Das gilt für
Bettina Wulff - und für jeden anderen. Mit dem Urteil verlangt der
BGH von Google zudem nichts Unmögliches. Der Konzern muss immer erst
dann aktiv werden, wenn jemand seine Rechte verletzt sieht. Ein
Kompromiss, mit dem beide Seiten - Unternehmen wie Kläger - sehr gut
leben können.
Originaltext: Westdeutsche Allgemeine Zeitung Digitale Pressemappe: http://www.presseportal.de/pm/55903 Pressemappe via RSS : http://www.presseportal.de/rss/pm_55903.rss2
Pressekontakt: Westdeutsche Allgemeine Zeitung Zentralredaktion Telefon: 0201 - 804 6519 zentralredaktion@waz.de

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