25.09.2015 15:47:39
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Wanderwitz/Heveling: Patentamt bestätigt Rechtssicherheit des Leistungsschutzrechtes
Die Schiedsstelle beim Deutschen Patent- und Markenamt hat am gestrigen Donnerstag ihre Entscheidung über den von der VG Media vorgelegten Tarif für das Leistungsschutzrecht für Presseverlage bekannt gegeben. Dazu erklären der kultur- und medienpolitische Sprecher der CDU/CSU-Bundestagsfraktion, Marco Wanderwitz, und der Obmann der Fraktion im Ausschuss für Kultur und Medien, Ansgar Heveling:
"Mit der Entscheidung des Patent- und Markenamtes ist die Rechtssicherheit des Presseleistungsschutzrechts bestätigt. Das vom Gesetzgeber vor zwei Jahren eingeführte Leistungsschutzrecht ist auf Suchmaschinen und Newsaggregatoren anwendbar. Die ordnungspolitische Entscheidung, den Presseverlagen ein Schutzrecht für ihre Leistungen auch im digitalen Raum zuzusprechen, war richtig. Die Schiedsstelle hat bestätigt, dass Presseerzeugnisse zur Attraktivität einer Suchmaschine beitragen. Das müssen jetzt auch Google, Yahoo und andere anerkennen.
Es ist gut, dass die Schiedsstelle auch eine Obergrenze für die freie Anzeige von Artikelanreißern vorgeschlagen hat. Damit liegt jetzt ein konkreter Anhaltspunkt für die Durchsetzung des Presseleistungsschutzrechts vor.
Die Diskussion um die Einführung eines Leistungsschutzrechts für Presseverlage auf europäischer Ebene werden wir auch weiterhin mit großem Interesse verfolgen und den zuständigen EU-Kommissar Günther Oettinger bei diesem Vorhaben gerne aktiv begleiten."
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